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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Laut NiSV darf eine Vielzahl von Geräten nur noch mit einem entsprechenden Fachkundenachweis genutzt werden. (Foto: © Nikolay Kovalchinskiy/123RF.com)
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Februar 2023
Anbieter, die NiSV-Schulungen für Kosmetiker durchführen, sollen in Zukunft ihre Teilnehmer nicht mehr selbst prüfen können. Künftig werden die Zertifizierungsstellen die Prüfungen übernehmen.
Seit Jahresbeginn gilt die neue Strahlenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen – NiSV). Laut dieser darf eine Vielzahl von Geräten (s.u.) nur noch mit einem entsprechenden Fachkundenachweis genutzt werden. Die Fachkunde erwerben Kosmetikerinnen und Kosmetiker in den meisten Fällen durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung.
Die NiSV enthält bisher aber keine Regelungen, um Schulungsanbieter zu überprüfen. Laut einem Entwurf des Bundesumweltministeriums sollen nun neue Regelungen dafür die Verordnung aufgenommen werden. Vorgesehen sind sowohl Verfahren zur Überprüfung der Schulungsanbieter als auch eine Verlagerung der Prüfungen von den Schulungsanbietern zu den Zertifizierungsstellen. Beide Prüfungen sind Voraussetzung für den Erwerb eines Fachkundezertifikats.
In diesem Verfahren übernimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die Aufgabe der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die wiederum die Überprüfungen von Schulungsanbietern und die Zertifizierungsprüfungen vornehmen.
"Aufgrund der verfahrensimmanenten Kontrollmechanismen werden die von der NiSV vorausgesetzten Mindestanforderungen an die Geeignetheit von Schulungen zum Erwerb der Fachkunde gewährleistet. Die Regelungen sind von allen Schulungsanbietern gleichermaßen einzuhalten, wodurch die Konkurrenz zwischen anerkannten und nicht anerkannten Schulungsanbietern entfällt. Es werden mithin faire und transparente Marktbedingungen geschaffen", erklärt das Mininsterium in seinem Entwurf.
Hintergrund: Auf Wunsch von Marktteilnehmer und auf Wunsch der Länder wurde im März 2020 zunächst ein freiwilliges Verfahren, unter anderem mit Anerkennungen von Schulungsanbietern, eingeführt. Seit Mitte des Jahres 2022 hat das Umweltministerium jedoch festgestellt, dass die an das Verfahren gestellten Erwartungen nicht erfüllt wurden, da das freiwillige Anerkennungsverfahren nicht die notwendige Resonanz unter den Schulungsanbietern gefunden hat.
Neben den neuen Regelungen werden in der NiSV an diversen Stellen auch Klarstellungen, redaktionelle Änderungen und Korrekturen vorgenommen. Bis zum 14. Februar 2023 können Verbände zu dem neuen Entwurf Stellung nehmen.
Strahlenschutz-Verordnung (NiSV) Kosmetiker dürfen Tattoos nicht mehr mit dem Laser entfernen. Lesen Sie > hier mehr!Häufig gestellte Fragen zur Strahlenschutzverordnung NiSVMehr Informationen und weiterführende Links erhalten Sie > hier.
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