Selbstständige bekommen Geld von der Landesregierung, wenn sie den Nachwuchs in der Pandemie zu Hause betreuen.

Selbstständige in NRW sollen Geld vom Land bekommen, wenn sie den Nachwuchs in der Pandemie zu Hause betreuen. (Foto: © Valeriy Lebedev/123RF.com)

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NRW: Kinderkrankengeld auch für Selbstständige

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Auch Selbstständige und Privatversicherte in NRW sollen zusätzliches Kinderkrankengeld bekommen. Die Landesregierung will ein entsprechendes Hilfsprogramm auflegen.

Auch Selbstständige und Privatversicherte bekommen nun finanzielle Unterstützung, wenn sie den Nachwuchs wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen. Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat ein eigenes Hilfsprogramm zur finanziellen Entschädigung privat versicherter Eltern beschlossen. Das teilte NRW-Familienminister Joachim Stamp am 21. Januar im Familienausschuss des Landtags mit.

Regel bisher nur für gesetzlich Versicherte

Wegen der Coronapandemie hatte die Bundesregierung die Kinderkrankentage für Eltern, die ihre Kinder unter zwölf Jahren zu Hause betreuen und deswegen nicht arbeiten können, verdoppelt: von zehn auf 20 Tage pro Elternteil bei Paaren, 40 Tage für Alleinerziehende. Diese Krankentage können sie in diesem Jahr auch für die coronabedingte Betreuung der Kinder einsetzen – zum Beispiel, weil das Kind nicht in die Schule geht, sondern Distanzunterricht hat. Das Geld gibt es von der Krankenkasse, es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Diese Neuregelung der Bundesregierung galt bislang allerdings nur für Eltern, die gesetzlich versichert sind.

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Selbständige, freiwillig gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Freiberufler fallen dabei heraus. Diese Lücke will das Land NRW nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Konkret sollen diese Eltern in NRW pro Kind mit zehn Tagen entschädigt werden. Bei Alleinerziehenden werden 20 Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung beträgt pauschal 92 Euro. Entschädigt würden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien, sagte Stamp. Die zusätzlichen Kinderkrankentage gälten auch dann, wenn die Einrichtung nicht geschlossen ist. Anträge können ab Februar 2021 bei den Bezirksregierungen gestellt werden.

Landeshilfen> Hier finden Sie das Infoblatt der Landesregierung zum Kinderkrankengeld für Selbstständige
> Hier  finden Sie die Musterbescheinigung für die Kinderkrankentage

Bundeshilfen Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Corona-Kinderkrankengeld lesen Sie > hier   

Text: / handwerksblatt.de

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