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NRW lockert 2G-Regel für Handel und Handwerk

Betriebsführung

NRW lockert die 2G-Regel: Seit 9. Februar reicht es, wenn Einzelhändler und Handwerker mit Geschäftslokal stichprobenartig prüfen, ob ihre Kunden geimpft oder genesen sind.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Seit 9. Februar müssen Geschäfte, Märkte und Handwerker mit Geschäftslokal sich nicht mehr von jedem Kunden bestätigen lassen, dass er geimpft oder genesen ist.

Für die Läden und deren Kunden bleibt zwar die 2G-Regel bestehen, aber eine stichprobenartige Überprüfung durch die Geschäfte reicht aus, kündigte Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) an. Die 2G-Regel im Einzelhandel ganz zu kippen, wie es andere Länder bereits angekündigt haben, stehe aus Infektionsschutzgründen in NRW noch nicht zur Debatte, betonte Laumann.

Was bedeutet die neue Regelung für das Handwerk?

Die neue Regelung betrifft im Handwerk zum Beispiel Maßschneider, Goldschmiede oder Schuhmacher mit Ladenlokal. Optiker, Hörakustiker oder Sanitätshäuser sind nach wie vor ohnehin von der 2G-Regelung ausgenommen. Ebenso ausgenommen ist der Warenverkauf in Handwerksbetrieben in Zusammenhang mit der Erbringung einer handwerklichen Leistung.

Für Friseure in NRW gilt weiterhin 3G (immunisiert oder getestet). Bei 3G gilt allerdings eine verschärfte Maskenpflicht: Kunden und Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen eine FFP-2-Maske tragen. Für geimpfte und genesene Kunden und Mitarbeiter reicht eine medizinische Maske. 

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Die Regelungen gelten auch für pflegerische und medizinische Dienstleistungen wie zum Beispiel die medizinische Fußpflege. 

Die 2G-Regel gilt weiterhin für körpernahe Dienstleistungen, die nicht medizinischer oder pflegerischer Natur sind und nicht zu den Friseurleistungen zählen. Das sind zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- oder Tattoostudios

Handelsverband kritisiert Kontrolle einer "unwirksamen Maßnahme"

Der Handelsverband in NRW reagierte enttäuscht auf die neue Regelung. "Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich", sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten.  

Mittlerweile hätten die meisten Bundesländer die 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt. "Über 80 Prozent der Kundenkontakte finden im Lebensmitteleinzelhandel statt, der außer der Maskenpflicht keinen Zugangsbeschränkungen unterliegt – bislang ohne jedes nennenswerte Infektionsgeschehen", so Achten weiter.

Länder ohne 2G-Zugangsbeschränkungen, etwa Niedersachsen, würden kein höheres Infektionsgeschehen haben als Länder mit 2G-Zugangsbeschränkungen. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste, kritisiert der Verbandschef.  

Karneval in "gesicherten Brauchtumszonen"

Mit den Anpassungen der Corona-Schutzverordnung will die Landesregierung auch Planungssicherheit für den anstehenden Karneval schaffen, der mitten in die Omikron-Welle fällt. Es wurden in Abstimmungen mit den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche über die fünf Karnevalstage (24. Februar bis 1. März) getroffen, sogenannte "gesicherten Brauchtumszonen"

In diesen Bereichen gilt dann unter anderem auch im Freien 2G+. In Innenräumen innerhalb dieser Zonen benötigen die Karnevalisten einen aktuellen, negativen Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden sein darf - auch Geboosterte. In diesen Bereichen, wo viele Jecken auf engem Raum zusammenkommen, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

Laumann: "Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch sofort eine Entspannung in den Krankenhäusern spüren werden. Wir müssen vor allem die Personalsituation weiter im Blick haben. Mit den Anpassungen der Corona-Schutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen." 

Das sei aber kein Signal, "dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind". Es sei aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten, erklärte der Minister.

Erleichterung für Kinder und Jugendliche

In der neuen Schutzverordnung werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt, wenn sie noch eine Schule besuchen. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Solange Kinder zur Schule gingen, erfüllten sie wegen der regelmäßigen Schnelltests automatisch 2G-plus-Voraussetzungen, sagte Laumann. 

Die Änderungen in NRW gelten ab  9. Februar und voraussichtlich für vier Wochen bis zum 9. März 2022. Bei der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar 2022 sollen die Regelungen aber überprüft werden. Wenn die Lage in den Krankenhäusern bis dahin stabil sei, werde es weitere Lockerungen in NRW geben.

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Text: / handwerksblatt.de

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