Der Hufschmied beschlug an einem Tag auf dem Gestüt insgesamt vier Pferde, darunter auch das später verletzte Dressurpferd.

Der Hufschmied beschlug an einem Tag auf dem Gestüt insgesamt vier Pferde, darunter auch das später verletzte Dressurpferd. (Foto: © r3dsnake/123RF.com)

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Pferd verletzt sich: Hufschmied haftet nicht

Betriebsführung

Ein langer Nagel steckte im Huf eines Pferdes, das daraufhin teuer verarztet werden musste. Den Hufschmied traf nach Ansicht des Landgerichts Koblenz aber kein Verschulden.

Eine Gestütsinhaberin verlangte Schadensersatz für eines ihrer Pferde, das sich einen Nagel in den Huf eingetreten hatte. Der Schmied, der das Pferd zuvor beschlagen hatte, war aber nicht Schuld daran, stellte das Landgericht Koblenz fest.

Der Fall

Eine Gestütsinhaberin hält mehrere Pferde für den nationalen und internationalen Vielseitigkeitssport. Der Hufschmied beschlug an einem Tag auf dem Gestüt insgesamt vier Pferde, darunter auch das später verletzte Dressurpferd. Direkt nach dem Beschlagen ging das Pferd zurück in die Box, bevor eine Hufreinigung und ein leichter  Ausritt erfolgten. Am nächsten Morgen fand man das Pferd mit Stocklahmheit im Stall liegend vor; es konnte das vordere rechte Bein nicht mehr belasten. Man entdeckte einen alten, etwa 3,5 Zentimeter langen Nagel im Hufstrahl und entfernte diesen. Das Tier wurde in einer Pferdeklinik behandelt.

Die Halterin behauptet, die Stute habe vor dem Beschlagen keine Probleme mit den Hufen gehabt. Der Hufschmied sei für die Verletzung verantwortlich, weil er seinen Arbeitsplatz in Unordnung gebracht habe. So habe er es ermöglicht, dass das Pferd in einen auf dem Boden liegenden Nagel getreten sei. Sie verlangt 33.670,91 Euro Schadensersatz.

Das Urteil

Das Landgericht Koblenz stellte sich auf die Seite des Handwerkers. Nach der Beweisaufnahme habe es keine Beweise dafür gegeben, dass der Hufschmied gegen eine ihm obliegende Schutzpflicht verstoßen habe. Die Pferdehalterin habe nicht nachgewiesen, dass das Dressurpferd  beim Beschlagen mit dem Huf in einen alten Nagel getreten sei. Nach der  Beweisaufnahme konnten die Richter nicht zu der Überzeugung gelangen, dass der Schmied für die Verletzung des Pferdes verantwortlich sei.

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Denn dass der Nagel nicht gefunden wurde, obwohl die Hufe ausgekratzt wurden, führten bei dem Gericht zu Zweifeln an der Aussage der Pferdebesitzerin. Auch andere Umstände als ein unordentlicher Arbeitsplatz könnten die Ursache für die Verletzung des Pferdes sein, zumal nicht klar war, wann das Pferd in den Nagel getreten sei. Der Pferdebesitzerin habe nicht beweisen können, dass der Hufschmied verantwortlich gewesen sei.

Landgericht Koblenz, Urteil vom 28. Dezember 2022, Az. 3 O 80/21

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Text: / handwerksblatt.de

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