Auf dem Markt der Inkassounternehmen tummeln sich viele schwarze Schafe. Wenn Post von einem vermeintlichen Inkassobüro kommt, gilt da her: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!"

Auf dem Markt der Inkassounternehmen tummeln sich viele schwarze Schafe. Wenn Post von einem vermeintlichen Inkassobüro kommt, gilt da her: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" (Foto: © Bartusp/123RF.com)

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Post vom Inkassobüro? Immer prüfen!

Wenn unerwartete Post von einem Inkassobüro kommt, sollte man Ruhe bewahren und erst einmal die Echtheit prüfen, rät die Handwerkskammer zu Köln.

"Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser". Das Sprichwort hilft auch dann, wenn man Post von einem Inkassobüro auf dem Schreibtisch hat. "Denn leider tummeln sich auch in dieser Branche einige unseriöse Unternehmen ohne Berechtigung", warnt die Handwerkskammer zu Köln.

Die Kontrolle geht ganz einfach: Um offene Forderungen für Dritte eintreiben zu dürfen, müssen Inkassounternehmen in einem Verzeichnis registriert sein. "Die Tätigkeit von Inkassounternehmen unterliegt in Deutschland der Erlaubnispflicht. Wer nicht über die behördliche Erlaubnis verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten", berichtet die Handwerkskammer.

Für diese Erlaubnis braucht ein Inkassodienstleister neben einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung, seiner persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit auch Nachweise für eine entsprechende theoretische und praktische Sachkunde.

Bei Zweifeln hilft eine Recherche im Internet

Wer also Zweifel an der Berechtigung eines Inkassounternehmens oder an einer Inkassoforderung hat, kann dies überprüfen: Auf rechtsdienstleistungsregister.de  findet man alle zugelassenen Inkassodienstleister.

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Bei Zweifeln, ob eine Inkassoforderung berechtigt ist, kann diese mit einem Service der Verbraucherzentralen, dem "Inkasso-Check", prüfen lassen, berichtet die Kammer. Auf der Internetseite Inkasso-Check.de wird man durch einige Fragen geführt und erhält am Ende eine rechtliche Erstinformation sowie Informationen für das weitere Vorgehen.  

Text: / handwerksblatt.de

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