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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
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Die BG BAU unterstützt Betriebe und übernimmt die Kosten für die Ausbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer am Bau. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)
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September 2024
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Unfällen schützen. Der Erste-Hilfe-Tag am 14. September soll daran erinnern. Die BG Bau gibt praktische Tipps für den Betriebsalltag.
Wenn im Betrieb ein Unfall passiert, ist eine gut organisierte Erste Hilfe wichtig. Arbeitgeber sind für ihre Beschäftigten in der Pflicht. So verlangt es das Arbeitsschutzgesetz. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat nicht nur am 14. September, dem Welttag der Ersten Hilfe, branchenspezifische Angebote zu diesem wichtigen Thema. "Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Organisation ist die ausreichende Anzahl an gut ausgebildeten und regelmäßig fortgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern. Das sind speziell geschulte Mitarbeitende, deren Anzahl in einem Betrieb von der Anzahl der Beschäftigten abhängt:
"Bei jedem Unfall zählt die schnelle und richtige Erste Hilfe. Auf jeder Baustelle sollte gut sichtbar ein Hinweis mit Erste-Hilfe-Informationen angebracht sein – inklusive Notrufnummern und Namen der Ersthelfenden", betont Arenz. "Auch Verbandskästen müssen gut sichtbar und damit leicht zu finden sein. Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Meldeblock festgehalten werden und auch leichtere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Spätfolgen unerwartet auftreten können."
Im Notfall ist es wichtig, dass die Abläufe für Hilfeleistende klar sind, um wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu nutzen. Hier helfen die Erste-Hilfe-Karte und Erste-Hilfe-Plakate, die die BG BAU in unterschiedlichen Sprachen bereit hält. Mitgliedsunternehmen können diese bei der BG BAU kostenlos bestellen und ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist jeder Mensch verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.
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