Praxis-Tipps zum Erste-Hilfe-Tag
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Unfällen schützen. Der Erste-Hilfe-Tag am 14. September soll daran erinnern. Die BG Bau gibt praktische Tipps für den Betriebsalltag.
Wenn im Betrieb ein Unfall passiert, ist eine gut organisierte Erste Hilfe wichtig. Arbeitgeber sind für ihre Beschäftigten in der Pflicht. So verlangt es das Arbeitsschutzgesetz. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat nicht nur am 14. September, dem Welttag der Ersten Hilfe, branchenspezifische Angebote zu diesem wichtigen Thema. "Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Anzahl der Ersthelfer je nach Betriebsgröße und Branche
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Organisation ist die ausreichende Anzahl an gut ausgebildeten und regelmäßig fortgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern. Das sind speziell geschulte Mitarbeitende, deren Anzahl in einem Betrieb von der Anzahl der Beschäftigten abhängt:
- So muss in einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitenden mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer vorhanden sein.
- Bei mehr Beschäftigten richtet sich die erforderliche Anzahl nach der Branche. Im Baugewerbe und in baunahen Dienstleistungen wird zum Beispiel ein Anteil von zehn Prozent der Beschäftigten als Ersthelfende gefordert.
Die BG BAU unterstützt die Betriebe hierbei, indem sie die Kosten für die Ausbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer übernimmt. Diese Ausbildung umfasst einen eintägigen Erste-Hilfe-Lehrgang sowie alle zwei Jahre eine Auffrischungsschulung. Im Jahr 2023 übernahm die BG BAU die Kosten für die Schulung von rund 173.000 Ersthelfenden.
Jeder Mensch muss Erste Hilfe leisten
"Bei jedem Unfall zählt die schnelle und richtige Erste Hilfe. Auf jeder Baustelle sollte gut sichtbar ein Hinweis mit Erste-Hilfe-Informationen angebracht sein – inklusive Notrufnummern und Namen der Ersthelfenden", betont Arenz. "Auch Verbandskästen müssen gut sichtbar und damit leicht zu finden sein. Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Meldeblock festgehalten werden und auch leichtere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Spätfolgen unerwartet auftreten können."
Im Notfall ist es wichtig, dass die Abläufe für Hilfeleistende klar sind, um wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu nutzen. Hier helfen die Erste-Hilfe-Karte und Erste-Hilfe-Plakate, die die BG BAU in unterschiedlichen Sprachen bereit hält. Mitgliedsunternehmen können diese bei der BG BAU kostenlos bestellen und ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist jeder Mensch verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.
Checkliste Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen:
- Ist die Person schwer verletzt? Rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst.
- Ist die Person bewusstlos und ist keine Atmung festzustellen? Ergreifen Sie die einfachen Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung.
- Kein Krankenhaus, aber Arztbesuch nötig? Es greift das Verfahren für Durchgangsärztinnen und -ärzte. Die Praxen finden Sie > hier.
- Unfallmeldung machen: Unternehmen sind verpflichtet, Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen geführt haben oder tödlich verlaufen sind, in einer Unfallanzeige an die BG BAU zu melden.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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