Der Bauschuttcontainer stand ohne Sicherung auf dem Gehweg.

Der Bauschuttcontainer stand ohne Sicherung auf dem Gehweg. (Foto: © funlovingvolvo/123RF.com)

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Radfahrer stürzt über Bauschuttcontainer: Schmerzensgeld

Betriebsführung

Baufirmen müssen ihre Baustelle so absichern, dass sei keine Gefahr für den Verkehr sind. E-Biker dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Wenn beide gegen ihre Pflicht verstoßen, trifft bei einem Unfall jeden eine Mitschuld, sagt das OLG Brandenburg.

Ein Bauschuttcontainer auf dem Gehweg wurde einem E-Biker zum Verhängnis. Wer haftet für die Unfallfolgen? Jeder zu einem gewissen Teil, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. Der Bauunternehmer hat die fehlerhafte Baustellenabsicherung zu verantworten, der Radfahrer seine falsche Fahrweise.

Der Fall

Ein Elektroradfahrer fuhr gegen halb zehn Uhr abends auf einem Gehweg. Wegen des unebenen Untergrunds hatte er die Lampe seines Fahrrads auf den "Nahbereich" eingestellt, um den Boden vor ihm auszuleuchten. Er fuhr an einem Gelände vorbei, auf dem Bauarbeiten im Gange waren. Dabei stieß er gegen einen Container, der mit Bauschutt gefüllt war und in den Gehweg ragte. Er stürzte darüber und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Bei dem Unfall wurden sowohl sein E-Bike als auch seine Kleidung und seine Armbanduhr beschädigt.

Der Mann verlangte daraufhin von sowohl dem Bauherrn als auch von dem Bauunternehmer, der den Schuttcontainer aufgestellt hatte, 20.000 Euro Schadensersatz und mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. Er beschuldigte sie, ihre Verkehrssicherungspflichten gravierend verletzt zu haben. Denn sie hätten den Container so platziert, dass er ein einziges Verkehrshindernis darstellte.

Das Urteil

Das Gericht gab dem E-Biker recht, gab ihm jedoch eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall und strich seine Forderungen um zwei Drittel zusammen.

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Bauunternehmer müssten zwar ihre Baustellen so organisieren, dass keine Gefahr für den Verkehr entstehe. Gegebenenfalls sollten Warnhinweise und/oder Schutzvorrichtungen angebracht werden, um Verkehrshindernisse zu kennzeichnen. Auch der Bauherr trage Verantwortung dafür. Deshalb seien die beiden gemeinsam zu einem Drittel an dem Unfall schuld und in dieser Höhe zu Schadensersatz verpflichtet.

Nicht auf dem Gehweg fahren

Dennoch liege die Hauptverantwortung für den Unfall hauptsächlich beim Radfahrer selbst. Grundsätzlich sollten Radfahrer auf der Straße fahren, ganz besonders E-Biker. Die Nutzung des Gehwegs sei ihnen nicht gestattet – nicht zuletzt, weil Fußgänger erheblich langsamer unterwegs seien als Radfahrer. Außerdem würden auf Gehwegen oft Gegenstände von Anwohnern abgestellt, beispielsweise Fahrräder. Schnelle E-Bike-Fahrer könnten daher regelmäßig auf Hindernisse treffen und müssten damit rechnen.

Darüber hinaus habe der Radfahrer offenkundig gegen das Prinzip der "Sichtfahrweise" verstoßen: Er dürfe nur so schnell fahren, dass er innerhalb des einsehbaren Bereichs anhalten könne. Da der E-Biker sein Fahrradlicht auf den Nahbereich eingestellt hatte, war die erkennbare Strecke vermutlich recht kurz. Er habe entweder den Container vollständig übersehen oder ihn bemerkt, aber nicht rechtzeitig bremsen können. Beides deute darauf hin, dass der Radfahrer unaufmerksam und/oder viel zu schnell unterwegs gewesen sei.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2023, Az. 6 U 27/22 

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Text: / handwerksblatt.de

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