Wer kommt für den Schaden auf? Nicht immer zahlt die Berufsgenossenschaft.

Wer kommt für den Schaden auf? Nicht immer zahlt die Berufsgenossenschaft. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Arbeitsunfälle: Das haben Gerichte entschieden

Missgeschicke passieren nicht nur in der Werkstatt, sondern auch auf dem Arbeitsweg, bei der Kaffeepause und auf der Betriebsfeier. Aber wann genau liegt ein Arbeitsunfall vor und wann nicht? Eine Sammlung von Fällen, die von Gerichten beurteilt wurden.

Arbeitsunfälle gehören zu den unschönsten Seiten des Betriebsalltags. Aber wann ist ein Unfall im Betrieb auch ein Arbeitsunfall, der von der gesetzlichen Unfallversicherung reguliert wird? Deutsche Gerichte haben dazu bereits viele Urteile gefällt. Wir geben einen Überblick über aktuelle Entscheidungen.

Unfälle im Betrieb

Sturz nach Schwindelgefühl ist ausnahmsweise Arbeits­unfall

Stürzt ein Handwerker im Betrieb, kann es sich auch dann um einen Arbeits­unfall handeln, wenn der Sturz durch Schwindel mit verursacht wurde. Hier spielten "spezifische betriebliche Gefährdungsmomente" ein Rolle, sagt das LSG Baden-Württemberg. ▶️Hier mehr lesen! §

Kein Schmerzensgeld für Hörschaden des Kollegen

Das kann auch im Handwerk mit Kreissäge oder Presslufthammer passieren: Lärm in direkter Nähe eines Mitarbeiters, die bei diesem einen Gehörschaden verursachen. Ein Feuerwehrmann musste aber kein Schmerzensgeld an einen Kollegen zahlen. Weil es eine betriebliche Tätigkeit war, griff laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg der Haftungsausschluss. ▶️Hier mehr lesen! §

Ein missglückter Sprung in den Pool kann ein Arbeitsunfall sein

Lädt der Chef seine Mitarbeiter dazu ein, im Pool auf dem Betriebsgelände zu schwimmen, stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bad diente nämlich der Erhaltung der ihrer Arbeitskraft, sagt das Sozialgericht München. ▶️Hier mehr lesen! §

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Ein Arbeit­s­un­fall ist auch in der Pause möglich

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann, wenn sie in einem betrieblichen Pausenbereich kurz rasten und dabei verletzt werden. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sah eine spezifische betriebliche Gefahr. ▶️ Hier mehr lesen! §

Ein Sturz beim Kaf­fee­holen ist ein Arbeit­s­un­fall

Hat ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Getränkeholen in einem Pausenraum seines Betriebs einen Unfall, ist er laut Hessischem Landessozialgericht gesetzlich unfallversichert. ▶️Hier mehr lesen! §

Sturz bei Betriebs­besichtigung ist versichert

Eine Bewerberin verletzte sich während eines eintägigen Kennenlern-Praktikums in einem Betrieb. Sie stand dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sagt das Bundessozialgericht. Entscheidend war aber die Satzung des Versicherungsträgers.▶️Hier mehr lesen! §

Riss der Bizepssehne ist Arbeitsunfall eines Steinmetzes

Ein schwerer Granitblock rutschte einem Steinmetz beinahe aus den Händen. Er fasste nach und verletzte sich dadurch die Bizepssehne. Das ist ein Arbeitsunfall sagt das Hessische Landessozialgericht. ▶️Hier mehr lesen! §

Maler stürzt von Treppe, Chef haftet nicht

Die gesetzliche Unfallversicherung kann  von einem Arbeitgeber nicht Ersatz ihrer Kosten verlangen, dessen Mitarbeiter von einer niedrigen Treppenstufe gestürzt war. Es besteht für ihn keine Pflicht, frei liegende Treppenläufe bis zu einem Meter besonders zu sichern, entschied der Bundesgerichtshof.▶️Hier mehr lesen! §

Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

Wer einen Ersatz-Akku für seine E-Zigarette in der Hosentasche trägt, tut dies im privaten Interesse. Explodiert der Akku, ist das kein Arbeitsunfall, auch wenn der Dienstschlüssel mit Ursache war.▶️Hier mehr lesen! §

Schwarzarbeit bleibt beim Verletztengeld außen vor

Bei einem Arbeitsunfall steht der Mitarbeiter bekanntlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Von dieser gibt es auch ein Verletztengeld. Dessen Höhe bemisst sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Über Abrechnungen muss der Lohn nachgewiesen werden. Mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit, die nicht belegbar sind, werden nicht berücksichtigt.▶️Hier mehr lesen! §

Kein Arbeitsunfall nach Heben einer Leiter

Ein Maler litt unter einer traumatischen Verletzung der Rotatorenmanschette. Das bloße Anheben einer Leiter war aber nicht die Ursache dafür und somit lag kein Arbeitsunfall vor, sagt das Sozialgericht Karlsruhe.▶️Hier mehr lesen! §

Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf Betriebsgelände

Ein Arbeitgeber muss kein Schmerzensgeld an einen Mitarbeiter zahlen, der auf dem Betriebsgelände wegen Glatteis gestürzt war. Denn der Chef hat den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt.▶️Hier mehr lesen! §

Unfallversicherung gilt auch an einem Probe-Arbeitstag

Ein Jobsuchender, der in einem Unternehmen einen Tag zur Probe arbeitet, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.▶️Hier mehr lesen! §

Hundebiss in der Werkstatt ist kein Arbeitsunfall

Beißt ein Hund sein Herrchen in die Hand, ist das nicht schon deshalb ein Arbeitsunfall, weil es in seiner Werkstatt passiert.▶️Hier mehr lesen! §

Kantine und Örtchen: Betreten auf eigene Gefahr!

Wer vom Arbeitsplatz zum Mittagessen oder auf das stille Örtchen geht, ist gesetzlich unfallversichert. Aber nur bis zur Tür, dahinter wird es privat – auch versicherungsrechtlich.▶️Hier mehr lesen! §

Arbeitsunfall eines Bestatters

Ein Bestattungshelfer, der beim Anheben eines Leichnams seinen Arm verletzt, hat einen Arbeitsunfall und ist gesetzlich unfallversichert.▶️Hier mehr lesen! §

Arbeitsunfälle: Kaputte Tasse und Zeckenbiss

Kleine Dinge, große Wirkung: Der Sturz in die Scherben einer Kaffeetasse kann ein Arbeitsunfall sein, ein Zeckenbiss ebenfalls. Bei beiden kommt es aber auf den konkreten Zusammenhang mit dem Job an. ▶️Hier mehr lesen! §

Elternzeit: Wo endet die Unfallversicherung?

Wer in der Elternzeit ausnahmsweise für den Arbeitgeber tätig ist, genießt den Schutz der Unfallversicherung. Doch der gilt nicht uneingeschränkt.▶️Hier mehr lesen! §

Azubi verletzt Kollegen: Schmerzensgeld!

Ein Auszubildender, der versehentlich einen Kollegen verletzt, haftet ohne Rücksicht auf sein Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer.▶️Hier mehr lesen! §

Arbeitsunfall: Wann der Chef haftet

Arbeitsunfälle gehören an sich schon zu den Dingen, die ein Arbeitgeber am allerwenigsten in seinem Betrieb haben möchte. Wann und wie haftet eigentlich ein Arbeitgeber?▶️Hier mehr lesen! §

Unfälle außerhalb des Betriebs

Der Weg zum Briefkasten ist beim Versenden einer AU versichert

Wer seinem Arbeitgeber den "gelben Schein" per Post zuschickt und auf dem Weg zum Briefkasten stürzt, hat einen Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht verurteilte die gesetzliche Unfallversicherung zur Zahlung. ▶️Hier mehr lesen! §

Eine Prügelei auf dem Weg zum Job ist kein Arbeitsunfall

Macht ein Bauleiter auf der Heimfahrt einen Umweg und prügelt sich mit einem Falschparker, ist eine Verletzung durch diesen Kampf kein Arbeitsunfall. Die Versicherung muss nicht zahlen, entschied das Sozialgericht Berlin.▶️Hier mehr lesen! §

Sturz beim Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

Stürzt eine Teilnehmerin eines Firmenlaufs und bricht sich die Hand, ist dies kein Arbeitsunfall, sagt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Es fehle der innere Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis, entschied es das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.▶️Hier mehr lesen! §

Ein Straßenbauarbeiter muss auf den Verkehr achten

Ein Bauarbeiter, der an einer Fahrbahn mit Autoverkehr Markierungen setzt, muss auf sich achtgeben. Tut er das nicht, kann er bei einem Unfall mitschuldig sein, findet das Oberlandesgericht Celle. ▶️Hier mehr lesen! §

Dem Bruder auf der Baustelle geholfen: kein Arbeitsunfall

Eine Hilfestellung unter Verwandten beim Umbau eines Hauses ist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Das Landessozialgericht Thüringen wies die Klage eines Bäckers ab.▶️Hier mehr lesen! §

Verletzung beim Firmen-Kicken ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußballturnier ist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Das Bundessozialgericht sah darin keinen Betriebssport.▶️Hier mehr lesen! §

Sturz während einer Ausbildungsfahrt ist ein Arbeitsunfall

Ein Auszubildender fiel vom Dach einer Jugendherberge, in der er während einer Ausbildungsfahrt wohnte. Das ist als ein Arbeitsunfall zu werten, stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar.▶️Hier mehr lesen! §

Hörgeräte und Brillen sind nicht zwingend Arbeitsmittel

Wer auf dem Weg zum Hörakustiker stürzt, ist dabei nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Zumindest dann nicht, wenn das Hörgerät nicht ausschließlich für die Arbeit genutzt wird, sagt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.▶️Hier mehr lesen! § 

Von der Freundin aus zur Arbeit gefahren: Autounfall ist versichert

Auf dem Weg zum Job sind Arbeitnehmer auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn der Startpunkt nicht die eigene Wohnung ist. Das Bundessozialgericht hat damit seine Rechtsprechung geändert.▶️Hier mehr lesen! § 

Der Chef haftet, wenn Mitarbeiter auf dem Bau stürzen

Grundsätzlich ist der Bauunternehmer für die Sicherheit seiner Leute verantwortlich. Diese können nicht stattdessen den Bauherrn in Haftung nehmen, wenn der eine Bauleitung eingesetzt hatte.▶️Hier mehr lesen! §

Niesen beim Autofahren: Kein Arbeitsunfall

Auch wenn sogenannte Wegeunfälle grundsätzlich als Arbeitsunfälle versichert sind: Wer im Auto niesen muss und dadurch einen Unfall verursacht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.▶️Hier mehr lesen! §

Handwerker ist bei Nachbarschaftshilfe nicht unfallversichert

Sägt ein Handwerker für seinen Nachbarn Brennholz und verletzt er sich dabei an der Hand, bekommt er keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das sagt ein Urteil des Thüringer Landessozialgerichts. ▶️Hier mehr lesen! §

Stau auf Heimweg umfahren: Kein Versicherungsschutz

Wenn man auf dem Arbeitsweg einen Stau großräumig umfährt, kann es passieren, dass die Berufsgenossenschaft einen Unfall nicht als Wegeunfall anerkennt. Das Sozialgericht Osnabrück sah das ebenso. ▶️Hier mehr lesen! §

Arbeitsunfall: Dachfenster kann Arbeitsweg sein

Ein Lackierer klettert auf dem Weg zum Job durch das Dachfenster und bricht sich ein Bein. Das ist ein Wegeunfall, für den die Berufsgenossenschaft aufkommt, sagt das Bundessozialgericht. ▶️Hier mehr lesen! §

Kein Arbeitsunfall auf dem Weg zum Arzt

Nach einem Arztbesuch am Morgen ist der Arbeitnehmer auf dem anschließenden Weg zur Arbeit in der Regel nicht unfallversichert.▶️Hier mehr lesen! § 

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Text: / handwerksblatt.de

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