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Sachsen: Neue Bauordnung stärkt Meisterbetriebe des Baugewerbes

Die neue Bauordnung in Sachsen enthält erstmals eine "Kleine Bauvorlageberechtigung". Das ermöglicht Meisterbetrieben des Bau- und Ausbauhandwerks, kleinere Bauvorhaben selbst zu beantragen und umzusetzen. Ein Passus, für den sich Sachsens Handwerk lange eingesetzt hat.

Sachsens Landtag hat die Neufassung der Bauordnung beschlossen und unter anderem erstmals eine "Kleine Bauvorlageberechtigung" aufgenommen. Das ist ein Passus, den es in Landesbauordnungen von neun anderen Bundesländen teilweise seit vielen Jahren gibt, beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt.

Die "Kleine Bauvorlageberechtigung" ermöglicht es künftig auch in Sachsen Meisterbetrieben des Bau- und Ausbauhandwerks (Maurern, Betonbauern und Zimmerern), kleinere Bauvorhaben - etwa Wohngebäude und kleinere gewerbliche Gebäude - selbst bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und dann auch umzusetzen.

Jörg Dittrich, Präsident des Sächsischen Handwerkstages Foto: © Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang SchmidtJörg Dittrich, Präsident des Sächsischen Handwerkstages Foto: © Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt

"Es ist dies politisch gerade auch ein Erfolg des sächsischen Handwerks, das sich mit Nachdruck seit Jahren für ein derartiges Regelwerk in der Landesbauordnung ins Zeug gelegt hat", erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Jörg Dittrich.

Beseitigt Wettbewerbsverzerrungen

Die speziellen Regelungen seien zwar restriktiver im Vergleich zu denen in Bauordnungen anderer Bundesländer, doch, so Dittrich weiter, "zu begrüßen ist, dass jetzt auch hierzulande Meisterbetriebe des Handwerks bei kleineren Bauprojekten durch Wettbewerbsverzerrungen am Markt nicht länger das Nachsehen haben".

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Es komme nun darauf an, dass die "Kleine Bauvorlageberechtigung im Praxisalltag gewinnbringend für alle Beteiligten Anwendung findet". 

Das Handwerk hat sich mit der neuen Regelung auch gegen die Architektenkammer und Ingenieurkammer Sachsen durchgesetzt. Die Kammern hatten sich im Vorfeld für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen und die Einführung der "kleinen Bauvorlageberechtigung" abgelehnt.

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Text: / handwerksblatt.de

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