Sachsen weitet Förderung für auswärtige Unterbringung aus
In Sachsen erhalten nun auch Berufsschüler mit Abi, Studienaussteiger und Berufswechsler pro Unterrichtstag einen Zuschuss von 16 Euro für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Die Änderung tritt rückwirkend in Kraft.
Ab sofort können mehr Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Sachsen eine finanzielle Unterstützung bei der außerhäuslichen Unterbringung und Verpflegung während der Schulphase beanspruchen. Dafür hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus laut einer Pressemitteilung die Verordnung zur Schülerunterbringung geändert. "Wir müssen die Attraktivität der Berufsausbildung weiter erhöhen, um für die Wirtschaft noch mehr Auszubildende zu gewinnen", begründet der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU) die Ausweitung der Leistung.
Zielgruppe ausgeweitet
In Sachsen können Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei einer außerhäuslichen Unterbringung eine finanzielle Unterstützung von 16 Euro pro Unterrichtstag einschließlich Anreise- und Abreisetage und dazwischenliegende unterrichtsfreie Tage erhalten.
Von der Förderung waren bisher unter anderem Berufsschülerinnen und Berufsschüler ausgenommen, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben hatten. Von der angepassten Verordnung profitieren nun also auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Abitur, Studienaussteiger sowie Berufswechsler.
Zuschüsse zum Blockunterricht Eine Übersicht, welche Bundesländer einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zahlen, wie hoch er ausfällt und wo er beantragt werden kann, haben wir im Online-Artikel "Zuschüsse zum Blockunterricht der Berufsschule – das zahlen die Bundesländer" auf handwerksblatt.de zusammengestellt.
Die Änderung tritt dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus zufolge rückwirkend zum 1. August 2022 in Kraft. Dies bedeute, dass die Bewilligungsstellen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten die finanzielle Unterstützung für die außerhäusliche Unterkunft und Verpflegung ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 bewilligen können. Für weitere Informationen sollten sich die betroffenen Berufsschülerinnen und Berufsschüler an die für ihren Hauptwohnsitz zuständige Bewilligungsstelle in den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen wenden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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