Essen Sie hier oder nehmen Sie den Kuchen mit? Diese Frage hat sich bald erübrigt. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab 1. Juli einheitliche sieben Prozent betragen.

Essen Sie hier oder nehmen Sie den Kuchen mit? Diese Frage hat sich bald erübrigt. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab 1. Juli einheitliche sieben Prozent betragen. (Foto: © foodandmore/123RF.com)

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Sieben Prozent Mehrwertsteuer für Cafés

Die Bundesregierung will die Gastronomie entlasten und senkt die Mehrwertsteuer für Speisen ab 1. Juli von 19 auf sieben Prozent. Für Bäcker und Konditoren ein gutes Signal. Jetzt hoffen sie auf baldige Lockerungen der Corona-Schließung.

Die Gastronomie, das Bäckerhandwerk und Konditoreien sind von der Corona-Krise besonders gebeutelt. Die Bundesregierung ist auf die Forderung der Branchenverbände eingegangen, darunter der des Zentralverbandes des Bäckerhandwerks, und plant die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Die entsprechende Regelung werde jetzt auf den Weg gebracht, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.

Die Mehrwertsteuer für Speisen soll laut dem Beschluss vom 22. April ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt werden.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Speisen. Getränke werden auch nach dem 1. Juli 2020 weiterhin mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin.

Für hier oder zum Mitnehmen? Die Frage erübrigt sich dann

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Bislang gelten in der Gastronomie zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze: Für Speisen, die im Restaurant oder Café verzehrt werden, gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

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Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fällt in der Regel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent an. Das hat in der Vergangenheit auch schon viele Gerichte beschäftigt. 

Ab 1. Juli  soll generell für Speisen (nicht Getränke) ein Satz von sieben Prozent gelten. Zunächst für ein Jahr. Die Betriebe sollen schneller wieder auf die Beine kommen, wenn die aktuellen Beschränkungen gelockert werden.

"Wichtiges und mutmachendes Signal"

Als ein "wichtiges und mutmachendes Signal" bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Dehoga Bundesverbandes, die beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer für Speisen auf dem Nachrichtendienst Twitter. 

Genau wie das Bäckerhandwerk fordert der Verband aber weiterhin ein Rettungspaket für die von der langen Schließung betroffenen Unternehmen. Die hoffen nun, dass sie nun bald auch wieder öffnen dürfen.

Bäcker hoffen auf baldige Öffnung ihrer Cafés

"Viele Innungsbäcker sind durch die staatlich angeordnete Schließung der Cafés und Außenbereiche extrem belastet. Das bringt viele Betriebe zunehmend in eine wirtschaftliche Schieflage", erläutert der Geschäftsführer des Bäckerverbandes Daniel Schneider.

Mit jeder weiteren Woche des Lockdowns, an dem das Frühstücks- und Cafégeschäft ausfällt, verschärfe sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe.

4. Mai: Tag des deutschen Brotes  Am 4. Mai ist Tag des deutschen Brotes. Infos und Tipps für Innungsbäcker Auf Twitter: #TagdesBrotes

Konditoren unterstützen eine Petition zur Gastronomieöffnung

Auch der deutsche Konditorenbund setzt sich für das Thema Gastronomieöffnung ein und unterstützt einen offenen Brief  an die Kanzlerin und eine Petition.

Ermäßigte Steuer auch für Friseur

Der Bund der Steuerzahler plädiert dafür, diese Regelung auch auf andere Branchen und Dienstleistungen auszuweiten - zum Beispiel auf Friseure. "EU-rechtlich wäre auch hier eine ermäßigte Umsatzbesteuerung umsetzbar - doch davon hat Deutschland bislang keinen Gebrauch gemacht", so Verbandspräsident Reiner Holznagel.

Text: / handwerksblatt.de

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