Sind Anliegerbeiträge in Raten die Lösung?
Bauverbände fordern, dass Anlieger zur Straßenerneuerung in Ratenzahlungen beitragen. Die teilweise extrem hohen Straßenbaubeiträge in NRW sind stark in der Kritik.
Grundstückseigentümer und Wohnungsbesitzer in Nordrhein-Westfalen müssen bei der Erneuerung von kommunalen Straßen teilweise tief in die Tasche greifen. Die Stimmen gegen diesen Straßenbaubeitrag werden immer lauter. Zumal die Gebühren in Bayern gerade abgeschafft worden sind und auch in einigen anderen Bundesländern nicht erhoben werden.
Ratenzahlung der Anlieger
Die Baugewerblichen Verbände und der Straßen- und Tiefbau-Verband NRW bringen ihren Vorschlag in die Diskussion, wiederkehrende Beiträge einzuführen: Die Anlieger von abgegrenzten Stadtbezirken würden dann Jahr für Jahr eine Abgabe für den Unterhalt der Straßen in ihrer Nachbarschaft zahlen. In der Summe sei dieser Beitrag aber geringer. "Die CDU-Landtagsfraktion hatte 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Er solle jetzt wieder aufgegriffen werden", betonen der Vorsitzende des Straßen- und Tiefbau-Verbands, Joachim Selzer, und BGV-Hauptgeschäftsführer Lutz Pollmann unisono.
Aktuell werden bei Baumaßnahmen einmalig hohe Zahlungen von den Anliegern gefordert. Das regelt das Kommunalabgabengesetz (KAG). Es würden immer wieder über Fälle berichtet, bei denen vor allem ältere Haubesitzer in finanzielle Probleme kommen. Die SPD-Fraktion will die Beitragspflicht abschaffen und den Kommunen als Ausgleich etwa 120 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen. Das Bauministerium wiederum habe "einen neuen Anlauf zur Änderung des KAG" angekündigt, so die Verbände in einer Pressemitteilung.
Straßen werden angesichts der finanziellen Belastung nicht erneuert
Die Baugewerblichen Verbände sind für wiederkehrenden Beiträge. An vielen Straßen bestehe akuter Erneuerungsbedarf. In dem Moment, in dem sich die Bürger der teilweise erheblichen finanziellen Belastung bewusst werden, die ein Ausbau nach sich ziehen würde, komme es in sehr vielen Fällen zu einem Sinneswandel: "Der vorher bemängelte Zustand der Straße vor der Haustüre wird nun als doch nicht so schlecht eingestuft und der Ausbau abgelehnt. Die Kommunalpolitiker würden diesem Protest oft folgen. Die Straßen würden dann nicht erneuert.
Schon 2013 im Landtag diskutiert
Die Baugewerblichen Verbände schlagen kontinuierliche Zahlungen der Anlieger vor. "Mit dieser Einschätzung und auch mit der durch ein juristisches Fachgutachten untermauerten Bewertung der Rechtmäßigkeit wiederkehrender Straßenausbaubeiträge standen und stehen die Baugewerblichen Verbände keineswegs alleine", schreiben sie. Eine Anhörung vor dem damaligen Landtags-Ausschuss für Kommunalpolitik Ende 2013 habe eine große Übereinstimmung der Sachverständigen ergeben. Auch das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass solche Beiträge zulässig seinen. "Es gibt diese Regelung auch bereits in mehreren Bundesländern." Diesen Vorschlag sollte man daher auch in NRW wieder aus der Schublade ziehen, fordern die Vertreter der Bau- und Straßenbaubetriebe.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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