So können Sie geklaute EC-Karten effektiv sperren lassen
Sie haben Ihre EC-Karte verloren oder sie wurde geklaut. Ärgerlich, aber kein Problem, denken Sie. Denn Sie haben die Karte sofort sperren lassen.
Doch gewiefte Betrüger kommen trotzdem noch mit der geklauten Karte an Ihr Geld. Aber auch dagegen kann man sich schützen – mit Hilfe von "Kuno".
Wenn die EC-Karte verloren geht oder gestohlen wird, lässt sich die Karte mit einem Anruf direkt bei der kontoführenden Bank oder beim zentralen Sperrnotruf unter 116 116 schnell aus dem Verkehr ziehen – allerdings nur für den Einsatz in Verbindung mit der Geheimzahl. Zwar ist sie dann am Geldautomaten und Händlern, die beim Bezahlen mit der Karte das Eintippen der Geheimzahl verlangen, automatisch gesperrt. Was die meisten Bankkunden jedoch nicht wissen: Trotz dieser Sperre kann der Dieb mit der gestohlenen Karte noch in vielen Geschäften einkaufen und so das Konto des Kunden leer räumen.
Denn bei vielen Händlern funktioniert das Bezahlen mit der EC-Karte auch ohne Geheimzahl. Beim sogenannten Lastschriftverfahren reicht es aus, wenn der Bankkunde auf dem Kassenbeleg mit seinem Namen unterschreibt. Das bei Vorlage der gestohlenen Karte notwendige Fälschen der Unterschrift dürfte für professionelle Diebe keine allzu hohe Hürde sein.
"Kuno" kann Missbrauch beim Lastschriftverfahren verhindern
Für Bankkunden bedeutet das: Solange nicht alle Händler die Zahlungsbestätigung per Geheimzahl nutzen, reicht die beim Geldhaus veranlasste Kartensperre allein nicht aus, um jeglichen Missbrauch zu verhindern. Damit der Händler auch in diesen Fällen einen Warnhinweis erhält, muss der Bankkunde zweigleisig fahren – und "Kuno" kennen. Das Kürzel steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Das Call-Center erreichen Sie unter 0800 - 1044403 (werktags 9-16h: kostenlos aus dem dt. Festnetz, kostenlos aus dem Mobilfunknetz).
Foto: © oleg dudko/123RF.com Konkret betreibt hier die Polizei mit dem Handel zusammen ein weiteres Kartensperrsystem, um Missbrauch auch bei der Bezahlung im Lastschriftverfahren zu verhindern. Wer zusätzlich zur Kartensperrung bei der Bank den Verlust der Karte bei der Polizei anzeigt, kann von dort aus die Bank- und Kontodaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weiterleiten lassen. Der Vorteil: Die angeschlossenen Händler erhalten dann auch beim Einsatz der Karte im Lastschriftverfahren automatisch eine Warnmeldung.
Kundenfreundliche Banken verzichten auf Schadensbeteiligung
Ein Restrisiko bleibt allerdings bestehen, weil die Teilnahme am "Kuno"-Meldesystem freiwillig ist und nicht alle Händler mitmachen. Wird trotz Sperre noch Geld abgebucht, können Bankkunden die Lastschrift bei ihrer Bank allerdings zumindest noch bis zu sechs Wochen nach dem nächsten Rechnungsabschluss problemlos stornieren. Dann muss der Händler schauen, wie er an sein Geld kommt.
Fazit: Beim Verlust der EC-Karte ist es immer ratsam, zusätzlich zur Kartensperre bei der Bank den Verlust bei der Polizei anzuzeigen und die Lastschriftensperre im "Kuno"-Sperrsystem zu veranlassen. Für Schäden haften muss der Karteninhaber aber generell nur, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, etwa weil er die Geheimzahl auf der Karte vermerkt hat. Hat der Kunde sich korrekt verhalten, verzichten kundenfreundliche Institute auch auf die gesetzlich zulässige pauschale Schadensbeteiligung von bis zu 150 Euro.
Das rät die Bundespolizei:
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
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