Sollen Personen fotografiert werden, muss regelmäßig eine Einwilligung vorliegen.

Sollen Personen fotografiert werden, muss regelmäßig eine Einwilligung vorliegen. (Foto: © plus69/123RF.com)

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So werben Sie rechtssicher mit Fotos Ihrer Arbeit

Betriebsführung

Werbung mit Fotografien der eigenen Leistung sind ein tolles Marketing-Instrument für Handwerker. Gerade in den sozialen Medien lässt sich damit punkten. Was dabei rechtlich zu beachten ist, erklärt ein kostenloses Merkblatt.

Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos ihrer Werke eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf ihrer Website oder auf Social-Media-Kanälen über die eigenen Angebote zu informieren und mit ihrer Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an.

Doch wer diese Bilder nutzen will, muss verschiedene rechtliche Aspekte beachten, etwa den Datenschutz oder das Designgesetz. Dabei kommt es immer auf das konkrete Fotomotiv im Einzelfall an. Außerdem spielt es eine Rolle, wo die Referenzfotos aufgenommen werden und wer oder was darauf abgebildet ist. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in einem kostenlosen Merkblatt alle relevanten Fragen und Antworten zusammengefasst. 

Personen nie ohne Einwilligung fotografieren!

Besonders sensibel muss man vorgehen, wenn Personen fotografiert werden. Wenn diese identifizierbar sind, muss regelmäßig eine Einwilligung der Betroffenen sowohl für die Aufnahme als auch für die Veröffentlichung der Fotos eingeholt werden! Auch Referenzfotos in Wohnräumen von Kunden sollten keine persönlichen Gegenstände, Bilder oder sonstigen Daten abbilden, anhand derer eine Person identifiziert werden könnte, mahnt der ZDH.

Mitunter kann es auch Probleme mit Kunden geben, wenn diese mit der Abbildung ihrer fertigen Werke nicht einverstanden sind. Um Streitigkeiten mit Kunden vorzubeugen, empfiehlt der ZDH, die Kunden darauf hinzuweisen, dass Referenzfotos der Werke für die Website und Social-Media-Kanäle gemacht werden. Die Juristen raten den Betrieben, eine schriftliche Zustimmung für die Veröffentlichung von Referenzfotos einzuholen. Einen Mustertext dafür finden Sie > hier!

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Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich in einem aktuellen Fall auf die Seite des Handwerkers gestellt und sagt: Grundsätzlich dürfen Auftragnehmer mit Bildern von ihren Bauleistungen für sich werben. Wer eine Solaranlage installiert, kann Fotos davon als Referenzen ins Netz stellen – auch gegen den Willen des Auftraggebers.

Urheber-, Design- und Markenrechte beachten

Fotos, auf denen Produkte Dritter abgebildet werden, sind ebenfalls heikel. Etwa bei Waschbecken, Armaturen, Heizungen, Badewannen oder Baukomponenten können Urheber-, Design- und/oder Markenrechte betroffen. Daher rät der ZDH: Handwerksbetriebe sollten es vermeiden, Markenzeichen abzubilden oder den Hersteller des Produkts fragen, ob Schutzrechte bestehen und ob er eine Abbildung genehmigt.  

Referenzfotos im Internet Das Merkblatt des ZDH bietet einen Überblick über die Rechtslage und kann kostenlos > hier heruntergeladen werden.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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