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Steuerberater fordern mehr Zeit für Jahresabschlüsse 2022

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Steuerberater hoffen auf eine Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022. Die Kanzleien arbeiten gerade unter Hochdruck an den Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen.

Steuerberater haben in den vergangenen drei Jahren eine Schonfrist zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften bekommen. Nun hoffen sie, dass das Bundesjustizministerium auch in diesem Jahr ein Einsehen hat und die Abgabefrist bis Mitte April kommenden Jahres in Form einer Kulanzregelung verlängert.  

Durch die Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfsprogramme arbeiten viele Kanzleien momentan an den Grenzen der Belastbarkeit. Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, hat sich Anfang Dezember an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und um eine Verlängerung der Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2022 gebeten.

Der Verbandspräsident plädiert in dem Brief an den Minister dafür, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 11. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch (HGB) eingeleitet werden wird.

Einreichungsfrist Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr. Sie wird vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs an berechnet. Beispiel: Ein Unternehmen hat als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt. Der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 ist damit spätestens am 31. Dezember 2023 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen. Es sei denn, das Bundesjustizministerium gewährt aufgrund der aktuellen Situation nochmal eine Verlängerung wie in den Jahren 2020, 2021 und 2022. 

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Immer noch kein Alltag in den Steuerkanzleien

Auch im dritten Jahr nach der ersten Corona-Hochphase herrsche noch längst kein Alltag in den Steuerkanzleien, heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands. Viele Kanzleien seien derzeit mit der Erstellung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen unter Zeitdruck. Die Frist hierfür läuft grundsätzlich Ende Januar 2024 aus.

Außerdem haben viele Unternehmen und Selbstständige Fragen an die Steuerberaterinnen und Steuerberater. Vor allem dann, wenn sie zunächst ohne Unterstützung Corona-Soforthilfen beantragt hatten und die nun aufgrund intensiver Nachprüfungen steuerliche Unterstützung benötigen. "Daneben gilt es, den originären Kanzleialltag zu schultern. Dies ist gerade für kleinere und mittlere Kanzleien eine große Herausforderung", so Torsten Lüth.  

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Text: / handwerksblatt.de

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