Steuererklärung für Rentner: Wie geht das?
In einigen Bundesländern können Rentner und Pensionäre neuerdings eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Welche Länder machen mit und für wen ist das interessant?
In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können Rentner seit Mai 2019 eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Die Ländern bieten eine "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" an, die nur aus zwei Seiten besteht.
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt, worauf die Betroffenen achten müssen:
Zwei Seiten reichen aus, weil die Ruheständler ihre Rente- und Pensionseinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr eintragen müssen. Die Finanzämter übernehmen diese Daten aus den elektronischen Meldungen der Leistungsträger. Es werden nur noch die am häufigsten auftretenden Aufwendungen abgefragt.
In der verkürzten Steuererklärung können
- außergewöhnliche Belastungen,
- Behinderten-Pauschbeträge,
- Kirchensteuern,
- Spenden und Parteibeiträge,
- Aufwendungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste sowie
- weitere Versicherungsbeiträge erfasst werden.
Wann muss man den vollständigen Steuererklärungsvordruck benutzen?
- Wenn Unterhaltszahlungen an Angehörige geleistet oder sollen Pflegekosten angesetzt werden, für die neben dem Abzug als außergewöhnliche Belastung auch eine unmittelbare Steuerminderung gewährt wird.
- Oder wenn weitere Einkünfte vorliegen, beispielsweise aus einer Nebentätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung.
- Auch Rentner, die den Altersentlastungsbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen und Abgeltungsteuer zurückholen wollen, benötigen den vollständigen Steuererklärungsvordruck.
Tipp: Bei der verkürzten Steuererklärung werden die von den Renten- und Leistungsträgern übermittelten Daten dem Rentner als eigene Angaben zugerechnet. Deshalb sollten beim Erhalt des
Steuerbescheids die aufgeführten Angaben zur Rente oder Pension genau geprüft werden.
Stellt man dann fest, dass beispielsweise eine Rente fehlt, besteht die Pflicht, dem Finanzamt diesen Fehler mitzuteilen.
Für wen ist das interessant?
"Wer seine Steuererklärung noch auf Papier abgibt, diese Hinweise beachtet und nur die im neuen Vordruck und der beigefügten Anleitung aufgeführten Altersbezüge und Ausgaben hat, kann sich das Erstellen der Steuererklärung mit dem neuen Vordruck etwas erleichtern", erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. In diesen Fällen sei der neue Papiervordruck ein nützliches Angebot. Er kann ab sofort in den Finanzämtern der am Pilotprojekt teilnehmenden Länder abgeholt werden.
Für Rentner, die ihre Steuererklärung elektronisch abgeben oder eine Vorabberechnung wünschen, sei die verkürzte Steuererklärung nicht vorgesehen.
Quelle: BLV
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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