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HWK des Saarlandes | September 2026
HWK ist Partner im "Bündnis für zirkuläres Bauen"
Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das geht ab April nicht mehr. (Foto: © Amikishiyev/123RF.com)
Vorlesen:
1. April 2023
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:08
Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung endet. Wer jetzt erkältet ist oder eine andere Infektionskrankheit hat, muss ab April wieder für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen.
Versicherte können sich ab April nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie eine leichte Atemwegserkrankung haben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Für eine Krankschreibung muss man also wieder einen Arzt aufsuchen.
Mit Hilfe der telefonischen Krankschreibung sollten während der Corona-Pandemie Arztpraxen entlastet und die Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich gehalten werden. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Auch eine Folgebescheinigung konnte telefonisch gestellt werden
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"Sollte sich wieder eine Situation einstellen, die Sicherheitsmaßnahmen erfordert, wird der Gemeinsame Bundesausschuss erneut schnell reagieren", meldet die Bundesregierung.
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