Der Autohersteller Tesla muss freien Werkstätten den Zugang zu Wartungs- und Reparaturhandbüchern gewähren.

Der Autohersteller Tesla muss freien Werkstätten den Zugang zu Wartungs- und Reparaturhandbüchern gewähren. (Foto: © Joerg Huettenhoelscher/123RF.com)

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Tesla muss Reparaturanleitungen herausgeben

Freie Werkstätten erhalten seit Jahresbeginn Anleitungen und Diagnosesoftware für Tesla-Reparaturen. Ein Erfolg für das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, das sich bei der EU-Kommission dafür eingesetzt hat.

Der Autohersteller Tesla muss freien Werkstätten den Zugang zu Wartungs- und Reparaturhandbüchern gewähren. So können auch Fachbetriebe, die nicht von Tesla zertifiziert wurden, Reparaturen vornehmen und die Fahrzeuge im Auftrag ihrer Kunden warten. 

Zum Jahreswechsel hat der Fahrzeughersteller seine Online-Plattform für Reparatur- und Wartungsinformationen entsprechend angepasst. Dem war eine Beschwerde des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und anderer Marktteilnehmer bei der EU-Kommission vorausgegangen. "Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig die intensive Verbandsarbeit gerade auch auf europäischer Ebene ist", betont ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk.

ZDK streitet über die Gebühren

Nach Angaben des ZDK verlangt Tesla momentan eine sehr hohe Gebühr für seinen Service: 125 Euro pro Stunde berechnet man für die Nutzung der Diagnose- und Programmierungssoftware, 30 Euro pro Stunde kostet der Zugriff auf die Wartungsinformationen über das technische Portal.

Die Gebühr für die Nutzung der Software ist dem ZDK zu hoch. Sie verstößt aus Sicht des Verbandes gegen die in der Typgenehmigungsverordnung der EU 2018/858 verankerte Anti-Diskriminierungsklausel. Diese besagt, dass es unabhängigen Fachbetrieben möglich sein müsse, ihren Kunden ein ähnliches Angebot wie Vertragswerkstätten zu machen.

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"Wir werden daher auch dieses Problem an die zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission kommunizieren, um eine Verbesserung zu erwirken", kündigte Hülsdonk an.

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Text: / handwerksblatt.de

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