Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Januar 2025
Noch Standplätze auf der ÖKO 2025 frei
Auf der nächsten Messe ÖKO – Bauen & Sanieren im April 2025 sind noch Standplätze für interessierte Handwerker frei.
Wo kommt das Fleisch für das belegte Brötchen her, unter welchen Umständen hat das Schwein gelebt? Künftig soll das für Verbraucher transparent gemacht werden. (Foto: © mcsdesign/123RF.com)
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Dezember 2024
Geplante neue Transparenz beim Essen außer Haus: Schweinefleisch soll bald auch in Restaurants, Imbissen und Kantinen mit dem Tierwohllabel gekennzeichnet werden.
Beim Einkaufen achten viele Verbraucher darauf, nur das gute Bio-Fleisch oder solches aus einer hochwertigen regionalen Fleischerei zu nehmen. Aber wie ist es in der Mittagspause oder beim Imbiss? Hier erfährt kaum jemand, wo das Fleisch für das Schnitzel, die Currywurst oder das Salamibrötchen herkommt. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Informationen.
Deshalb soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, auch bekannt als Tierwohllabel, erweitert werden. Die Kennzeichnung von Schweinefleischprodukten soll auf Restaurants, Kantinen, Mensen oder Imbissbuden ausgedehnt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen vor. Ob dies auch Bäcker betreffen soll, die belegte Brötchen verkaufen, ist in dem Entwurf nicht explizit beschrieben.
Im Sommer 2023 war das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verabschiedet worden. Zunächst wurden Händler im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel oder in Metzgereien verpflichtet, frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen.
Das Fleisch wird in die fünf Haltungsformen "Stall", "Stall und Platz", "Frischluftstall", "Auslauf Freiland" und "Bio" unterteilt. Kundinnen und Kunden können anhand des Logos gleich erkennen, wie die Tiere aufgezogen wurden.
Nun soll die Lebensmittelkennzeichnung ausgeweitet werden auf die Außer-Haus-Verpflegung, also auf Restaurants, Kantinen, Mensen oder Imbissstände. "Um den Umständen der Außer-Haus-Verpflegung Rechnung zu tragen, werden die Kennzeichnungsregelungen entsprechend angepasst sowie die Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung eingeräumt", heißt es in dem Entwurf. Die Haltungsform kann in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen mitgeteilt werden - auch elektronisch. Es könne auch in der Theke, an der Kasse oder in der Speisekarte ein Hinweis angebracht werden, dass die Haltungsformen auf Anfrage eingesehen werden können und die Endverbraucher auf
Anfrage Informationen zu allen Haltungsformen erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.
Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten und zeitlich befristet sein, fünf Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluierung vorgesehen.
Caterer und Gastronomen befürchten eine weitere bürokratische Last. "Immer neue verpflichtende Vorgaben sind mit immer mehr Bürokratieaufwand und höheren Kosten verbunden. Dabei ist die Grenze der Belastbarkeit aufgrund der Summe der schon heute geltenden Gesetze und Reglementierungen längst erreicht", betonten Branchenvertreter bei ihrem "Parlamentarischen Abend der Gemeinschaftsverpflegung" in Berlin auch angesichts der geplanten Ausweitung des Tierwohllabels.
Quelle: Heute im Bundestag (hib); DEHOGA; DHB
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