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Jetzt wollen Betrüger mit dem Transparenzregister "Geschäfte" machen. (Foto: © ArTo/123RF.com)
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22. Januar 2020
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:07
Eine Organisation Transparenzregister e. V. aus Plauen versendet E-Mails mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz". Das Handwerk warnt: Hände weg!
Seit dem 20. Januar 2020 sind zahlreiche Unternehmen von der "Organisation Transparenzregister e.V." per E-Mail angeschrieben worden. Diese Nachricht enthält die Betreffzeile: "Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz".
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt: Es handelt sich hierbei um eine Falsch-Mail! Auch das Bundesfinanzministerium hat eine Warnung vor diesen betrügerischen Mails veröffentlicht. In den E-Mails werde der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.
Es ist richtig, so der ZDH, dass Unternehmen prüfen müssen, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Gegebenenfalls fehlende oder bisher nicht erfolgte Eintragungen seien unverzüglich nachzuholen.
Das geht auf der Seite www.transparenzregister.de oder, soweit möglich, durch Ergänzungen im Handelsregister.
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Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos.
Lesen Sie hier mehr zum Transparenzregister.
Laut der registerführenden Stelle, dem Bundesverwaltungsamt (BVA), handelt es sich bei dem angeblichen Verein, der die Mails verschickt, um keine offizielle E-Mail des BVA. Betriebe sollten auf keinen Fall Geld an die 'Organisation Transparenzregister e.V.' überweisen!
Hier ein Beispiel für eine solche "Fake-E-Mail"
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