2019 sind die Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr laut DGUV um 0,4 Prozent leicht gesunken. Insgesamt wurden 873.971 Fälle gemeldet, 425 endeten tödlich.

2019 sind die Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr laut DGUV um 0,4 Prozent leicht gesunken. Insgesamt wurden 873.971 Fälle gemeldet, 425 endeten tödlich. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Trend setzt sich fort: Weniger Arbeitsunfälle

Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) gab es 2019 weniger Arbeits- und Wegeunfälle als im Vorjahr. Das ergeben die vorläufigen Zahlen für das letzte Jahr.

Der positive Trend hält an: Auch 2019 sind die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das ergeben die vorläufigen Zahlen für 2019, veröffentlicht von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Diesen Zahlen zufolge sind die Arbeitsunfälle 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent auf 873.971 zurückgegangen, die der Wegeunfälle um 0,9 Prozent auf 186.859. Einen neuen Tiefstand verzeichnet die DGUV bei der Anzahl der neuen Unfallrenten. Hier meldet die Unfallversicherung 193 Fälle weniger als im Vorjahr, insgesamt bezogen 17.914 Personen eine Unfallrente. Erstmals ausgezahlt wurde sie im vergangenen Jahr an 13.303 Personen. Zum Vergleich: 2018 erhielten noch 13.559 Menschen erstmals eine Unfallrente.

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Tödliche Arbeitsunfälle nehmen zu

Ein leichtes Plus von 0,4 Prozent meldet die DGUV bei den Renten die 2019 erstmals aufgrund eines Wegeunfalls ausgezahlt worden sind. Auch die Zahl der tödlichen Unfälle stieg laut DGUV um 86 auf 816 Fälle, wobei es nur einen tödlichen Wegeunfall mehr gab als 2018.

Zugenommen haben also vor allem die tödlichen Arbeitsunfälle: um 20,4 Prozent auf 507 Fälle. Allerdings räumt die DGUV ein, dass sich 82 dieser tödlichen Arbeitsunfälle bereits zwischen 2000 und 2005 ereignet haben. Die mit diesen Fällen verbundenen Strafprozesse wurden 2019 abgeschlossen, weshalb sie erst dann in die Statistik aufgenommen wurden. Die DGUV weist darauf hin, dass Arbeitsunfälle meldepflichtig sind, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben.

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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