Umwelthilfe beklagt Umgang mit Energieausweisen
Vermieter, Verkäufer und Makler kommen ihrer Pflicht nicht nach, Energieausweise von Gebäuden vorzulegen. Länder kontrollieren Verstöße nicht, so der Vorwurf der DUH.
Sollen ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden, sind Vermieter, Verkäufer oder Makler gesetzlich verpflichtet, schon in der Werbung offenzulegen, mit welchem Energieverbrauch Interessenten bei Kauf oder Anmietung des Objekts rechnen müssen.
Während der Besichtigungstermine sollten Vermieter und Co. den Energieausweis der Immobilie unaufgefordert vorlegen, damit die potenziellen Käufer oder Mieter erfahren, mit welchen Kosten sie in Zukunft zu rechnen haben. Es obliegt den Bundesländern, die Einhaltung dieser EU-Vorschrift zu überprüfen und gegen Verstöße vorzugehen.
Vorwurf: Länder kommen ihrer Pflicht nicht nach
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt nach eigenen Untersuchungen schwere Vorwürfe gegen die Länderbehörden: Kein einziges Land käme der Pflicht nach, die Vorlage der Energieausweise für Gebäude zu kontrollieren oder durchzusetzen.
Auf die Nachfrage der DUH, warum die zuständigen Marktüberwachungsbehörden 2020 ihrer Pflicht nicht nachgekommen seien, hätten diese unter anderem angegeben, ihnen fehle das Betretungsrecht bei Wohnungsbesichtigungen, berichtet die DUH.
Umwelthilfe will ihre Kontrollen intensivieren
Eigenen Angaben zufolge untersucht und bemängelt die DUH die Arbeit der Länderbehörden seit acht Jahren. Nicht nur fehle die notwendige Kontrolle, heißt es von der Umwelthilfe, sondern auch die Art der Prüfung – wenn sie denn erfolge – sei mangelhaft. So bliebe es in der Regel ohne Konsequenzen, wenn in Energieausweisen etwa falsche Umrechnungsfaktoren genutzt würden.
Als Konsequenz ihrer Untersuchungen hat die DUH angekündigt, ihre stichprobenhaften Kontrollen zur Vorlage korrekter Energieausweise bei Besichtigungsterminen zu intensivieren.
Quelle: DUH
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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