4.935 Euro sollten für die Verwahrung des Fahrzeugs anfallen: fünfzehn Euro täglich für knapp elf Monate.

4.935 Euro sollten für die Verwahrung des Fahrzeugs anfallen: fünfzehn Euro täglich für knapp elf Monate. (Foto: © stockhouse/123RF.com)

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Verlangt der Besitzer sein abgeschlepptes Auto heraus, enden die Verwahrkosten

Betriebsführung

Abschleppfirmen dürfen nur begrenzt Standgebühren für abtransportierte Autos kassieren, urteilte der Bundesgerichtshof. Es komme darauf an, wann der Halter das Fahrzeug herausverlange.

Verwahrkosten muss der Halter eines abgeschleppten Wagens genau wie die Abschleppkosten bezahlen. Das ist vom Gesetz so geregelt ("Geschäftsführung ohne Auftrag"). Die Pflicht, Verwahrkosten zu erstatten, gilt allerdings nur so lange, bis der Halter sein Fahrzeug herausverlangt, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klar.

Der Fall

In Sachsen hatte eine Firma einen falsch geparkten Wagen abgeschleppt und auf ihrem Gelände geparkt. Der Autohalter verlangte fünf Tage nach dem Abschleppen sein Kfz heraus. Darauf reagierte das Abschleppunternehmen aber nicht. Vielmehr berechnete es 4.935 Euro für die Verwahrung des Fahrzeugs: fünfzehn Euro täglich für knapp elf Monate, die es auf dem Gelände gestanden hatte.

Das Urteil

Wie das Oberlandesgericht Dresden zuvor sprach der Bundesgerichtshof dem Abschleppunternehmen aber nur 75 Euro Verwahrkosten zu. Die Firma habe lediglich Anspruch auf die ersten fünf Tage der Verwahrung, denn ab dann habe der Besitzer seinen Wagen herausverlangt. Entscheidend sei der Zeitpunkt, in dem der Halter unmissverständlich klarstelle, dass er sein Fahrzeug zurückhaben wolle. Die späteren Verwahrkosten dienten nicht mehr der Abwicklung des Abschleppvorgangs. Die Firma habe vielmehr die Herausgabe des Kfz verweigert und damit ihre Bezahlung durchsetzen wollen.

Für die spätere Zeit hätte das Abschleppunternehmen zwar theoretisch auch Verwahrkosten verlangen können. Dafür hätte es den Fahrzeughalter allerdings in Annahmeverzug versetzen müssen, erklärten die Karlsruher Richter. Das war hier aber nicht der Fall. So blieb es bei den 75 Euro Verwahrkosten.

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. November 2023, Az. V ZR 192/22 

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Text: / handwerksblatt.de

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