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HWK Koblenz | Juni 2025
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Die Versicherungsbeiträge Selbstständiger mit freiwilliger Pflege- und Krankenversicherung sollen künftig rückwirkend erhoben werden. (Foto: © waelkhalil/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2017
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwillig versicherter Selbstständiger sollen künftig rückwirkend festgesetzt werden. Grund sind deren starke Einkommensschwankungen.
Für freiwillig versicherte Selbstständige wird ein neues Beitragsverfahrenssystem etabliert: Da ihr Einkommen stark schwankt, sollen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung künftig zunächst vorläufig festgesetzt werden, Grundlage dafür ist der letzte Einkommensteuerbescheid. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vorliegt, für das die Beiträge zu zahlen sind, wird der Beitrag rückwirkend endgültig festgesetzt – entsprechend den tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. Bisher mussten freiwillig versicherte Selbstständige nach der Beitragsbemessung monatlich einen festen Krankenversicherungsbetrag leisten, unabhängig von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Situation.
Da das Einkommen Selbstständiger starken Schwankungen unterworfen ist, führte das oftmals zu Überforderungen, letztlich zu Beitragsschulden. Durch die Neuregelung – die als Teil des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes jetzt vom Bundestag verabschiedet wurde – kann es zu Nachzahlungen in die Krankenversicherung kommen, aber auch zu Erstattungen, je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmers. Diese Anpassung kann bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen.
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