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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Bauherren haben bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, neue Informationspflichten. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)
Vorlesen:
März 2023
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung zum 1. April 2023 angepasst. Wir informieren über die wesentlichen Neuerungen.
Ab dem 1. April 2023 treten einige Neuerungen der Baustellenverordnung in Kraft, da diese von der Bundesregierung angepasst werden musste, um EU-konform zu sein. Ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission im Sommer 2021 hatte die Anforderungen an das deutsche Recht bemängelt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Laut Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) sind die Änderungen "nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich".
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
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