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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Bauherren haben bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, neue Informationspflichten. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)
Vorlesen:
März 2023
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung zum 1. April 2023 angepasst. Wir informieren über die wesentlichen Neuerungen.
Ab dem 1. April 2023 treten einige Neuerungen der Baustellenverordnung in Kraft, da diese von der Bundesregierung angepasst werden musste, um EU-konform zu sein. Ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission im Sommer 2021 hatte die Anforderungen an das deutsche Recht bemängelt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Laut Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) sind die Änderungen "nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich".
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
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