Kundenstellplätze sollte man nicht mit öffentlichem Parkraum verwechseln können.

Kundenstellplätze sollte man nicht mit öffentlichem Parkraum verwechseln können. (Foto: © welcomia/123RF.com)

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Was tun mit Falschparkern auf Kundenplätzen?

Wenn ein fremdes Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz steht, fragt sich mancher Ladeninhaber, was er dagegen tun kann. Hier finden Sie nützliche Tipps.

Parkraum ist häufig knapp, dadurch kommt es gerade in den Innenstädten immer wieder dazu, dass Kundenstellplätze von Fremden belegt werden. Was Unternehmer dagegen tun können, hat der Branchendienst Optikernetz zusammengefasst.

Wichtig ist, dass es sich dabei um typische Kundenstellplätze auf einem Privatgrundstück in direkter Nähe des Geschäfts handelt – egal, ob vor dem Schaufenster, an der Gebäudeseite oder auf dem Hof. Solche Stellplätze sollte man nicht mit öffentlichem Parkraum verwechseln können. Es muss deutlich zu erkennen sein, dass der Betrieb diese Plätze nur seinen Kunden zur Verfügung stellen will. Eine Beschilderung mit "P Kunden Betrieb Mustermann" kann hier sinnvoll sein. Standardisierte Hinweisschilder mit "Privatgrundstück. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt" sind ebenfalls häufig anzutreffen.

Was tun gegen parkende "Nichtkunden"?

Falls trotzdem ein "Nichtkunde" einen Stellplatz nutzt, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • "Knöllchen": Ein vorbereiteter Zettel mit einem freundlichen Hinweis wird hinter den Scheibenwischer geklemmt. Einige Augenoptiker laden Falschparker humorvoll zu einem kostenlosen Sehtest ein. Das Anbringen des Zettels ist weniger aufreibend als persönlich mit dem Falschparker zu sprechen.

  • Abschleppen: Mieter und Eigentümer von Grundstücken haben das Recht, einen Falschparker entfernen zu lassen. Der Mieter/Eigentümer muss jedoch die Kosten vorstrecken und beim Falschparker einfordern. Ob dies gelingt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ärger kann drohen, wenn am Fahrzeug Beschädigungen entstehen.

  • Unterlassungsanspruch: Bei Wiederholungstätern kann ein Unterlassungsanspruch erwirkt werden. Hier ist anwaltliche Unterstützung erforderlich. In der Regel wird eine Halterabfrage durchgeführt, um eine Abmahnung mit der Aufforderung einer förmlichen Unterlassungserklärung zu senden. Jeder Betriebsinhaber sollte vor solch einer Aktion aber immer bedenken, wie schwer die Beeinträchtigung wiegt und wie groß der Ort, an dem er sein Geschäft betreibt.

Die Berater in Handwerkskammern und Innungen stehen auch für solche Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

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Quelle: optikernetz.de 

Blockierende Fahrzeuge abschleppen lassen: Was ist erlaubt? Das kann einem schon frühmorgens die Laune verderben: Man will zum Kunden fahren und ein fremdes Auto versperrt die Ausfahrt. Die Arbeit bleibt liegen, Kundeneinsätze und Termine drohen zu platzen. Man muss aber nicht tatenlos zusehen. Wir beantworten > hier die wichtigsten Fragen zum Thema Falschparker! Urteil Falsch Parken kann eine Nötigung sein > Hier mehr lesenDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de