Schild fällt um und beschädigt Auto: Baufirma haftet
                                                                                          Ein Verkehrsschild kippte um und  zerbeulte dabei ein parkendes Fahrzeug. Da das Schild nicht richtig gesichert war, muss die Baufirma dem Autobesitzer Schadensersatz zahlen, urteilte das Amtsgericht München.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Ein falsch gesichertes Verkehrsschild beschädigte ein Auto, als es umfiel. Das Amtsgericht München verurteilte die verantwortliche Baufirma zur Zahlung von Schadenersatz. Die Firma habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. 
 Der Fall
 Eine Baulogistik-Firma hatte ein mobiles Verkehrsschild aufgestellt. Als dieses auf ein daneben parkendes Auto stürzte, entstand ein Schaden von 3.534,46 Euro. Der Fahrzeughalter verlangte daher von dem Baulogistikdienstleister Schadensersatz. Sein Argument: Die Firma habe das mobile Verkehrsschild uneben aufgestellt und nicht ausreichend gegen Wind gesichert. Es gab Streit und die Sache ging vor Gericht. 
 Das Urteil
 Das Amtsgericht München verurteilte die Baulogistik-Firma zur Zahlung von Schadensersatz. Denn sie sei die Verkehrssicherungspflichtige und für das Verkehrsschild als Gefahrquelle verantwortlich. Sie habe die Standsicherheitsvorgaben aber nicht beachtet. Eine gelegentliche Überprüfung der Standfestigkeit des Schildes sei erforderlich und zumutbar.
 Da die  mittlere Fußplatte des Verkehrszeichens gebrochen war, sei davon auszugehen, dass die Standsicherheitsklasse – unabhängig von der tatsächlich erforderlichen Standsicherheitsklasse – zumindest vor dem Unfall nicht mehr erfüllt war. Außerdem sei auf Fotos zu erkennen, dass das Verkehrsschild sehr nah an der Fahrbahn aufgestellt war und daher bereits beim Aufstellen zu erkennen war, dass bei einem Umfallen abgestellte Fahrzeuge beschädigt werden könnten.
  Amtsgericht München, Urteil vom 16. Januar 2025, Az. 223 C 19279/24, rechtskräftig
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                                                                                              Text: 
Anne Kieserling / 
handwerksblatt.de                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                    
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