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HWK Trier | September 2026
Onlineworkshop: Attraktiver Arbeitgeber
Ein Onlineworkshop im Rahmen des Projekts Handwerk attraktiv RLP gibt Arbeitgebern nützliche Tipps rund um Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel.
Die steuerliche Forschungsförderung soll auch Handwerksbetrieben zugute kommen. (Foto: © Burmakin Andrey/123RF.com)
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1. Dezember 2019
Auch Deutschland bekommt jetzt eine steuerliche Forschungsförderung. Vor allem der Mittelstand und das Handwerk, die Forschungsaufträge vergeben, sollen davon profitieren.
Deutschland bekommt ab 2020 eine steuerliche Forschungsförderung. Der Bundesrat hat dem Forschungszulagengesetz (kurz FZulG) zugestimmt. "Damit fällt eine große Hürde für Forschung und Innovation im deutschen Mittelstand", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Entscheidung. Vorgesehen ist die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage.
International sei dieses Instrument zur Stärkung von Forschung und Entwicklung (FuE) längst gang und gäbe. Die deutsche Wirtschaft habe lange darauf gewartet. Altmaier: "Vor allem der Mittelstand, aber auch das Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland werden von der Forschungszulage profitieren."
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Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Eine wichtige Änderung im Gesetzgebungsverfahren betrifft laut Bundeswirtschaftsministerium die Auftragsforschung. In Zukunft wird bei der Auftragsforschung der Auftraggeber, also zum Beispiel der Handwerksunternehmer, begünstigt. Das soll dem Mittelstand, dem Handwerk und Unternehmen in Ostdeutschland zu Gute kommen, die selten selbst forschen und Forschungsaufträge eher vergeben.
Die steuerliche Forschungsförderung muss jetzt noch ausgestaltet werden, die Wirtschaft hofft auf einfache und rechtssichere Regelungen für die Unternehmen.
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