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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
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Ab Oktober werden alte M+S-Reifen so behandelt, als wären sie Sommerreifen. (Foto: © vician/123RF.com)
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Oktober 2024
Ab dem 1. Oktober gelten strengere Regeln für Reifen, die im Winter gefahren werden: Zulässig sind nur noch Modelle, die das Alpine-Symbol tragen.
Ist man im Winter mit dem Auto unterwegs, sind taugliche Reifen wichtig: Ab dem 1. Oktober 2024 benötigen diese das Alpine-Symbol, das einen stilisierten Berg mit einer Schneeflocke zeigt. Nicht mehr erlaubt sind vor Januar 2018 hergestellte Reifen ohne dieses kleine Icon.
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a StVO). Als wintertauglich gelten dabei laut § 36 Abs. 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur noch solche Reifen, die das Alpine-Symbol tragen.
Viele ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol sind jedoch ab 1. Oktober 2024 nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen. Wer danach bei winterlichen Straßenverhältnissen noch ein Modell fährt, das die "M+S"-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) trägt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Verboten sind M+S-Reifen dann zwar nicht, sie werden ab 1. Oktober aber so behandelt, als wären sie Sommerreifen.
Winterreifen darf grundsätzlich jeder Autobesitzer auch selbst aufziehen. Bevor der Wagenheber angesetzt wird, sollte das Fahrzeug zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, raten Experten. Radschrauben und Radmuttern sollten auf Schäden geprüft und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbürste vom Rost befreit werden. Auch der Reifen sollte unbeschädigt sein. Danach muss Luftdruck kontrolliert werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 Bar höher sein als bei Sommerreifen. Sobald das Auto wieder auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz nachgezogen werden.
Wer genügend Platz in der Garage oder im Keller hat, kann die Reifen auch zu Hause lagern. Allerdings lohnt es sich, einen Blick in die Unterlagen der Hausratversicherung zu werfen: Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen. Auch die Autowerkstatt oder der Reifenhändler lagern Reifen für ihre Kunden ein.
Quelle: ADAC
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