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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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November 2024
Der Bund fördert den Kauf von E-Lastenrädern für Unternehmen, Handwerker und Freiberufler. Der Zuschuss liegt bei 25 Prozent und kann bis zu 3.500 Euro betragen. Wichtig: Erst der Antrag, dann die Bestellung.
Ob Tischler, Schornsteinfeger oder Elektriker: Vor allem in Städten haben immer mehr Handwerker ein oder mehrere Lastenräder im Fuhrpark. Es gibt mittlerweile zahlreiche Modelle solcher Cargobikes für den gewerblichen Einsatz, teilweise mit einer Zuladung von über 350 Kilogramm. Die haben dann auch ihren Preis. Selbstständige und Betriebe können aber Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, erhalten.
Der Zuschuss ist großzügig: 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung sind förderfähig, maximal gibt es 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und liegt um 1.000 Euro höher gegenüber der letzten Förderung. Der Förderantrag muss aber unbedingt vor der Bestellung beim Händler oder Hersteller gestellt werden.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen oder Kammern).
Das E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenpedelec muss gekauft werden und neu sein. Mit dem Lastenrad müssen dann Güter, also Sachen, transportiert werden. Das muss man in dem Antrag auf den Zuschuss auch in Form einer kurzen Projektbeschreibung nachweisen.
Rikschas sind nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind Räder, die für den privaten Einkauf angeschafft werden oder die als Verkaufsstand (beispielsweise als Coffee-Bike) genutzt werden. Wird ein E-Lastenfahrrad gemietet oder geleast, wird der Antrag ebenfalls abgelehnt.
Das BAFA hat eine Liste von E-Lastenrädern zusammengestellt, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Quellen: BAFA; ZDH
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