Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | März 2026
ÖKO 2026 für Bauherren und Sanierer
Ob akuter Sanierungsbedarf, Neubaupläne oder einfach der Wunsch nach mehr Wohnkomfort – die Messe liefert Ideen, Lösungen und Kontakte aus einer Hand.
Wichtig: Seit Ende Mai gibt es einige Änderungen im Verbraucherrecht. (Foto: © Maksim Kabakou/123RF.com)
Vorlesen:
Seit dem 28. Mai gelten im Verbraucherrecht einige neue Gesetzesänderungen. Die Handwerkskammer Münster informiert.
Seit 28. Mai sind Gesetzesänderungen im Verbraucherrecht in Kraft. Insbesondere die neuen Folgen beim Widerruf bestimmter Verbraucherverträge sind für Handwerksbetriebe relevant. Die Neuregelung gilt für Betriebe, die Verbraucherverträge per E-Mail, Telefon oder außerhalb ihrer Geschäftsräume schließen.
Die bisherige Regelung für den Wertersatzanspruch des Unternehmers berücksichtigte nicht die Besonderheiten der im Handwerk relevanten Werk- und sonstigen gemischten Verträge; das heißt solcher Verträge, die sowohl Kauf- als auch Dienstleistungselemente umfassen. So war beispielsweise das Schicksal von Materialien, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags geliefert wurden, im Falle des Verbraucherwiderrufs rechtlich unklar. Entsprechend der Kritik des Handwerks wurde dies geändert.
Hintergrund Mehr Hintergründe zum Thema gibt es online hier.
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