Auch Webseminare können gefördert werden. (Foto: © Maksym Yemelyanov/123RF.com)

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Bessere Konditionen des Bildungsschecks

Das Land hat die Konditionen des Bildungsschecks NRW verbessert. Jetzt können auch Selbstständige den Bildungsscheck nutzen.

Beschäftigte, Berufsrückkehrende und neuerdings auch Selbstständige können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte). Die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierte Förderung bezuschusst 50 Prozent der Kurskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Berücksichtigt werden auch online-basierte Fortbildungen (zum Beispiel Webseminare), E-Learning und innerbetriebliche Seminare. Betriebe, die den Bildungsscheck beantragen und den Eigenanteil übernehmen, können den Zuschuss für maximal zehn Beschäftigte pro Jahr erhalten. Es gibt keine Einkommensgrenze mehr.

Beim individuellen Zugang stellt der Beschäftigte oder Selbstständige einen Antrag pro Jahr und trägt den Eigenanteil. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen, bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro.

Die Handwerkskammer Münster ist Beratungsstelle für den Bildungsscheck NRW.

Kontakt:
Jörg Versen, Tel.: 0251/ 705-1223 (Münsterland)
Dagmar Voigt-Sanktjohanser, Edina Sehic, Nicole Kihn, Tel.: 0209/ 38077-10/ -11 (Emscher-Lippe-Region).

hwk-muenster.de/bildungsscheck

Text: / handwerksblatt.de

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