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Corona-Tests in Handwerksbetrieben

Nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sollen auch Beschäftigte in Handwerksbetrieben getestet werden.

Corona-Tests in den Betrieben sollen mithelfen, die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. Ein negatives Testergebnis gibt zusätzliche Sicherheit im betrieblichen Alltag. Bei den Testverfahren, die zur Verfügung stehen, unterscheidet man zwischen molekularbiologischen Tests ("PCR-Test") und PoC-Antigentests ("Schnell-Test") und Antigen-Tests zur Selbstanwendung ("Coronaselbsttests") durch Laien.

PCR-Tests als Labortests setzen eine Probenahme durch medizinisches Personal voraus und bieten nach ein bis zwei Tagen ein genaues Ergebnis. PoC-Antigentests werden von medizinisch oder fachkundig geschultem Personal durchgeführt und liefern bereits nach 15 Minuten ein Ergebnis. Im Fall eines positiven Testergebnisses muss dies verpflichtend durch einen Labortest noch einmal abgeklärt werden. Selbsttests verfügen im Idealfall über eine CE-Kennzeichnung und eine gut nachvollziehbare Benutzer-Information. Sie sind frei verkäuflich, liefern nach 15 Minuten ein Ergebnis und ermöglichen eine eigene Probeentnahme aus der Nase oder der Spucke. Aktuell bleibt abzuwarten, welche Bedeutung Selbsttests in den nächsten Monaten noch haben werden. Betriebe sollten Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen immer im Blick behalten.

Tests sind wichtige Säule 

Fakt ist, dass das Thema Tests neben einer guten Hygienepraxis und der Impfung die dritte wichtige Säule im Kampf gegen mögliche Infektionsrisiken darstellt. Darum sind auch die Betriebe des Handwerks aufgefordert, ihren Beschäftigten im Rahmen der nationalen Teststrategie ein Testangebot zu machen. Inzwischen sind in NRW fast 5000 Teststellen gemeldet, so dass Beschäftigte in Handwerksbetrieben auch die Möglichkeit haben, sich ergänzend auch in diesen Teststellen am jeweiligen Wohnort testen zu lassen.

Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke zur Infektionsabwehr, die aus heutiger Sicht bis in den Sommer hinein notwendig sein wird. Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Testverfahren zur Verfügung gestellt.

Positiver Test: Quarantäne

Beschäftigte, die ein positives Testergebnis haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Das positive Testergebnis eines Schnell-Tests kann durch einen weiteren PCR-Tests kontrolliert werden, um dann im Falle eines negativen Testergebnisses die Quarantäne beenden zu können.

Alle Betriebe sind verpflichtet, in einem individuellen Hygienekonzept alle Bausteine zum Schutz der Belegschaft und den Kunden zu verwenden. Dazu gehören alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen (TOP) Maßnahmen, die ineinandergreifen sollten. Eine Maßnahme dabei sind die Tests.

 

Hintergrund Fragen dazu beantwortet bei der Handwerkskammer Münster Thomas Melchert, Telefon 0251 5203123, E-Mail thomas.melchert@hwk-muenster.de

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Text: / handwerksblatt.de

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