Das neue Innovationsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums fördert nichttechnische Innovationen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das neue Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des Bundeswirtschaftsministeriums hat nichttechnische Innovationen im Blick.

Gefördert werden im neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des Bundeswirtschaftsministeriums Personalkosten in drei verschiedenen Projektformen:

  1. experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests,
  2. komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt und
  3. Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden und deren Akteure sich im gegenseitigen Austausch Wissen zu übergreifenden Innovationsthemen erarbeiten, Ideen entwickeln und Innovationen umsetzen.
     

Die Zuwendung wird als nichtzurückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote ist abhängig von der Mitarbeiterzahl und liegt bei KMU zwischen 50 bis 70 Prozent. Kleinstunternehmen können bei der ersten Projektform eine maximale Förderung von 70.000 Euro erlangen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Ausschreibungsrunde dieses neuen Förderprogramms werden digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen gefördert. Dazu gehören unter anderem innovative Apps für neue Anwendungsbereiche, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache, Software und Plattformen für neue Formen der Interaktion und Vernetzung, umfassende marktorientierte Konzepte mit starkem Digitalisierungsbezug sowie neue Geschäftsmodelle und marktorientierte Lösungen, die neue Möglichkeiten der Digitalisierung oder Datenverarbeitung bieten.
 

Anmeldung: Projektvorschläge für die erste Antragsphase sind bis zum 28. Februar, zwölf Uhr möglich. Anträge sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger veröffentlichte Plattform zu stellen.  
Hintergrund: Weitere Informationen gibt bei der Handwerkskammer Münster Hans-Dieter Weniger, Beauftragter für Innovation und Technologie, Tel.: 0251/ 5203120. Online sind ebenfalls Informationen verfügbar.

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Text: / handwerksblatt.de

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