Foto: © UlrikeSchanz/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Die überarbeitete Fassung der VOB/A und VOB/A-EU sind beschlossen und in Kraft getreten. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)
Vorlesen:
Die VOB/A ist beschlossen und seit 1. März in Kraft. Lesen Sie hier alle Neuerungen.
Die überarbeitete Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) für nationale Vergaben ist beschlossen. Für Bauvorhaben des Bundes sowie der Städte und Gemeinden in NRW ist die Neufassung der VOB/A bereits am 1. März in Kraft getreten.
Für Bauvorhaben des Landes NRW bedarf es zuerst einer Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Bis dahin gilt bei Bauvorhaben des Landes NRW weiterhin die VOB/A Ausgabe September 2016. Bei Bauvorhaben des Landes NRW ist derzeit dringend zu raten sich bei der ausschreibenden Stelle nach der angewendeten VOB/A-Fassung zu erkundigen.
Das sind die wesentlichen Änderungen:
Die VOB/A-EU (eu-weite Vergaben) ist am 18. Juli in Kraft getreten. Sie wurde überwiegend sprachlich geändert. Inhaltlich gibt es zwei Änderungen, das heißt die Regelungen im 1. Abschnitt zur Abgabe von mehreren Hauptangeboten und zur Nachforderung von Unterlagen werden inhaltsgleich übernommen.
Ebenfalls für Sommer 2019 wird das Inkrafttreten von 14, zum Teil nur sprachlich, überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV DIN) aus der VOB/C erwartet. Konkret sind folgende ATVs betroffen
Sprachliche Überarbeitungen in diesen Bereichen:
Inhaltliche Neuerungen in diesen Bereichen:
Information: Bei der Handwerkskammer Münster hilft Katrin Ottenströer unter der Telefonnummer 0251/5203300 oder per E-Mail unter katrin.ottenstroer@hwk-muenster.de weiter.
Hintergrund: Die neue VOB-Ausgabe erscheint im Oktober im Beuth Verlag.
Kommentar schreiben