Zum Beantragen der A1-Bescheinigung kann ab Oktober das neue SV-Meldeportal genutzt werden.

Zum Beantragen der A1-Bescheinigung kann ab Oktober das neue SV-Meldeportal genutzt werden. (Foto: © olegdudko/123RF.com)

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Das neue SV-Meldeportal kommt

Ab sofort steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung.

Für die Dienstleistungserbringung im Ausland brauchen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Selbstständige eine A1-Bescheinigung als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Seit 2022 kann diese nur noch in elektronischer Form beantragt werden. Daher bieten viele Lohnabrechnungsprogramme Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der Beschäftigten an. 

Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige nutzten bislang die Software sv-net von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG). 2024 wird der Betrieb von sv-net dauerhaft eingestellt. Ab Oktober 2023 steht dafür allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung, das bis 31. Dezember 2023 parallel zum bisherigen System sv-net genutzt werden kann. Das Online-Portal wurde im Rahmen der Digitalisierung von Krankenkassen errichtet und dient als elektronische Ausfüllhilfe für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge an die Sozialversicherungsträger. 

 

Hintergrund: A1-Bescheinigung Kontakt Fragen zur A1-Bescheinigung beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.
Portal Hier geht es zum neuen SV-Meldeportal. 

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Text: / handwerksblatt.de

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