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HWK Koblenz | Juni 2025
Erfolgsrezepte für Social Media
In einem kostenlosen Webseminar zeigt die HwK Koblenz am Digitaltag, 27. Juni, die Chancen der Nutzung sozialer Netzwerke auf und gibt praktische Tipps.
Zum Beantragen der A1-Bescheinigung kann ab Oktober das neue SV-Meldeportal genutzt werden. (Foto: © olegdudko/123RF.com)
Vorlesen:
Ab sofort steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung.
Für die Dienstleistungserbringung im Ausland brauchen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Selbstständige eine A1-Bescheinigung als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Seit 2022 kann diese nur noch in elektronischer Form beantragt werden. Daher bieten viele Lohnabrechnungsprogramme Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der Beschäftigten an.
Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige nutzten bislang die Software sv-net von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG). 2024 wird der Betrieb von sv-net dauerhaft eingestellt. Ab Oktober 2023 steht dafür allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung, das bis 31. Dezember 2023 parallel zum bisherigen System sv-net genutzt werden kann. Das Online-Portal wurde im Rahmen der Digitalisierung von Krankenkassen errichtet und dient als elektronische Ausfüllhilfe für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge an die Sozialversicherungsträger.
Hintergrund: A1-Bescheinigung Kontakt Fragen zur A1-Bescheinigung beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.
Portal Hier geht es zum neuen SV-Meldeportal.
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