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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Zum Beantragen der A1-Bescheinigung kann ab Oktober das neue SV-Meldeportal genutzt werden. (Foto: © olegdudko/123RF.com)
Vorlesen:
Ab sofort steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung.
Für die Dienstleistungserbringung im Ausland brauchen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Selbstständige eine A1-Bescheinigung als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Seit 2022 kann diese nur noch in elektronischer Form beantragt werden. Daher bieten viele Lohnabrechnungsprogramme Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der Beschäftigten an.
Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige nutzten bislang die Software sv-net von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG). 2024 wird der Betrieb von sv-net dauerhaft eingestellt. Ab Oktober 2023 steht dafür allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung, das bis 31. Dezember 2023 parallel zum bisherigen System sv-net genutzt werden kann. Das Online-Portal wurde im Rahmen der Digitalisierung von Krankenkassen errichtet und dient als elektronische Ausfüllhilfe für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge an die Sozialversicherungsträger.
Hintergrund: A1-Bescheinigung Kontakt Fragen zur A1-Bescheinigung beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.
Portal Hier geht es zum neuen SV-Meldeportal.
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