Auch weiterhin werden Weiterbildungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz massiv gefördert. Es lohnt sich, sich zu informieren!

Auch weiterhin werden Weiterbildungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz massiv gefördert. Es lohnt sich, sich zu informieren! (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)

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Weiterbildung wird stärker gefördert

Kein Meister verfügbar? Das Montageteam unterbesetzt? Führungskräftenachwuchs gesucht? Der Fachkräftemangel macht Betrieben immer mehr zu schaffen.

So manchen Auftrag müssen Betriebe wegen des Fachkraftmangels ausschlagen. Verstärkt wird das Problem durch den Wandel der Arbeitswelt: Betriebe und Erwerbstätige stehen vor der Herausforderung, mit den sich rasant wandelnden Anforderungen Schritt zu halten. Daher gilt es, sich beruflich weiterzubilden, Qualifikationen zu erhalten und auszubauen. Die gute Nachricht: Arbeitgeber und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz müssen die Kosten dafür nicht alleine stemmen. Das Förderprogramm QualiScheck unterstützt Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bei individuell geplanten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Dafür hat das Landesministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung seine Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung weiterentwickelt. Dank Zuschüssen aus den Fördertöpfen des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Landesmitteln werden nun 60 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Bisher lag der Fördersatz bei 50 Prozent. Der maximale Zuschuss pro Jahr liegt weiterhin bei 1.500 Euro. Die Förderung wird künftig auch unabhängig von der Höhe des Einkommens der Beschäftigten gewährt. Außerdem gilt sie ab jetzt auch für Weiterbildungsmaßnahmen zum Zweck der beruflichen Veränderung. Ein weiteres Plus: Die Antragstellung wurde digitalisiert und dadurch vereinfacht.

Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz können bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Angestellten unterstützt werden – mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Im Bezirk der Handwerkskammer Trier kann die Förderung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmendem betragen. Bisher lag die Förderquote landesweit einheitlich bei 50 Prozent. Der Zuschuss ist ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Auch hier ist es nun mithilfe der Digitalisierung einfacher, einen Antrag zu stellen.

 

Hintergrund Hintergrund Weitere Informationen zu den Förderprogrammen QualiScheck und Betriebliche Weiterbildung sowie einen Online-Vorab-Check finden Interessierte im Internet. 

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Text: / handwerksblatt.de

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