Menschen, die keinen Berufsabschluss, aber lange einen Beruf ausgeübt haben, sollen die Chance erhalten, ihre feststellen und anerkennen zu lassen.

Menschen, die keinen Berufsabschluss, aber lange einen Beruf ausgeübt haben, sollen die Chance erhalten, ihre feststellen und anerkennen zu lassen. (Foto: © Cathy Yeulet/123RF.com)

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Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz beschlossen

Handwerkspolitik

Das Bundeskabinett hat das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz verabschiedet. Die Validierungsverfahren dürften nicht zu Lasten der dualen Ausbildung gehen, fordert das Handwerk.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist beschlossene Sache. Das Bundeskabinett hat das Gesetz – Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung – jetzt auf den Weg gebracht. Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben damit einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes. Zusätzlich soll es die Digitalisierung und den Bürokratieabbau in der Berufsbildung voranbringen.

Das im Gesetzentwurf geplante Validierungsverfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit richtet sich an eine Zielgruppe von Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, aber lange einen Beruf ausgeübt haben. Sobald sie das Eineinhalbfache der für den Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit absolviert haben, können sie mit dem neuen Verfahren ihre Kompetenzen feststellen und anerkennen lassen. Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit mit einem formalen Berufsabschluss öffnet sich der Zugang zum Fortbildungsbereich.

Fachkräftepotenziale heben

GesetzentwurfHier finden Sie den ausführlichen Gesetzentwurf.Auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen erworben haben, können zertifiziert werden. "Das Verfahren hebt so Fachkräftepotenziale", erklärt das Bundesbildungsministerium. Außerdem geplant sind Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen soll Betrieben und Kammern ein vollständig digitaler Ablauf ermöglicht werden. Dazu gehören der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation.

"Der Fachkräftemangel und die Bürokratie sind zwei zentrale Herausforderungen für unser Land. Beide gehen wir mit unserem Gesetz für die berufliche Bildung gezielt an. Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance", sagt Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP).

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Das sieht der Entwurf vor1. Die anschlussfähige Feststellung und Bescheinigung von individueller beruflicher Handlungsfähigkeit, die einer Berufsausbildung vergleichbar ist (Validierung) im System der dualen Berufsbildung nach dem BBiG und der HwO,
2. die konsequente Ermöglichung digitaler Dokumente und Verfahren in der beruflichen Bildung. Dies betrifft etwa die Eröffnung einer praxisgerechten digitalen Abfassung der wesentlichen Inhalte des Ausbildungsvertrages oder eines medienbruchfreien Verfahrens für digitale Berichtshefte,
3. die Ermöglichung der verbindlichen Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stellen zur Stärkung der Rolle der Berufsschulen in der dualen Berufsbildung,
4. klarstellende und zugleich flexible gesetzliche Rahmenbedingungen für digitales mobiles Ausbilden als Attraktivitätsfaktor verbunden mit der Ermächtigung des Hauptausschusses des BIBB, diese durch Empfehlungen für die Praxis weiter zu konkretisieren,
5. die Eröffnung einer virtuellen Teilnahme an Prüfungen für Prüfende als Option für ein attraktiveres Ehrenamt und zugleich für qualitätsvolle und möglichst effiziente Prüfungen für Prüflinge und Prüfende sowie
6. Regelungen zu gemeinsamen Berufen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen (etwa nichthandwerkliche Gewerbeberufe und öffentlicher Dienst), auch um die Übersichtlichkeit der Berufe weiter zu erhöhen.
Quelle: Bundesbildungsministerium

Das Gesetzesvorhaben sei grundsätzlich zu begrüßen, kommentiert Holger Schwannecke. Der Generalsekretär des Zentralverband des Deutschen Handwerks betont, dass berufs- und praxiserfahrenen Menschen ohne Abschluss eine "eine durchaus bedeutsame Zielgruppe für die Fachkräftesicherung von Handwerksbetrieben" seien. Die gesetzlich geregelte Validierung biete die Chance, Handwerksbetriebe darin zu unterstützen, Fachkräfte aus dieser Zielgruppe zu gewinnen. 

"Damit die Handwerksbetriebe dieses Validierungsverfahren jedoch akzeptieren, wird es entscheidend darauf ankommen, dass es nicht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung geht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss daher aus Sicht des Handwerks noch klarer gefasst werden, dass die Validierung und Zertifizierung non-formaler und im Berufsleben informell erworbener Kompetenzen keine Alternative zur dualen Ausbildung für junge Menschen werden darf", so Schwannecke.

ZDH fordert bessere Abgrenzung zur dualen Ausbildung

"Es braucht im Gesetz eine bessere Abgrenzung zur dualen Ausbildung", fordert er. Das könne erreicht werden, indem die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf das Validierungsverfahren höher angesetzt werden. Als geeignet erscheint es, ein Mindestalter für die Validierungskandidaten festzulegen oder die im Gesetz geforderten Berufserfahrungszeiten zu verlängern. Die Berufsschulnote auf jedem Gesellenprüfungszeugnis auszuweisen, ist dagegen überflüssig und schafft neuen bürokratischen Aufwand zu Lasten der Handwerksorganisation."

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Text: / handwerksblatt.de

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