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HWK Trier | Mai 2025
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Die Europäische Kommission will der Wirtschaft mit einem Investitionspaket helfen, die Folgen der Corona-Krise abzufedern. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)
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März 2020
Die EU-Kommission will die Wirtschaft während der Corona-Krise unterstützen. Mit Hilfe nicht ausgenützter Strukturfonds sollen Investitionen in Höhe von 37 Milliarden Euro mobilisiert werden, um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Europäische Kommission schlägt vor, 37 Milliarden Euro aus dem Bereich Kohäsionspolitik für die Bekämpfung der Corona-Krise bereitzustellen. Sie will auf die Rückzahlung der Mittel, die nicht in Anspruch genommen wurden, verzichten. Dies entspricht acht Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt, die die Mitgliedstaaten nutzen können, um die Strukturfondsmittel in der gesamten EU um 29 Milliarden Euro aufzustocken.
Die Kommission will alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus abzufedern, besonders:
So soll der Investitionsbetrag im Jahr 2020 erhöht werden und dazu beitragen, dass die bisher nicht zugewiesenen Mittel der Kohäsionspolitik in Höhe von 28 Milliarden Euro im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme 2014 bis 2020 vorgezogen werden.
Außerdem schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds der Europäischen Union auf gesundheitliche Notlagen auszuweiten, damit der Fonds bei Bedarf für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten eingesetzt werden kann. Hierfür stehen 2020 bis zu 800 Millionen Euro zur Verfügung.
"Das Virus ist nicht nur gefährlich für unsere Gesundheit, es betrifft auch unsere Wirtschaft. Wir müssen sicherstellen, dass die ökonomischen Folgen so kurz und begrenzt wie möglich sind“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Mitgliedsstaaten können zudem vollen Gebrauch von der Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt machen. Zusätzlich haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die stark betroffenen Sektoren wie Tourismus, Handel und Verkehr zu unterstützen. Das könne einerseits über Steuererleichterungen geschehen, andererseits über gezielte Beihilfen an Unternehmen und geschädigte Verbraucher.
Quelle: EU-Kommission
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