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HWK Münster | Oktober 2025
13 Junghandwerker siegten im NRW-Wettbewerb
73 NRW-Landesiegerinnen und -sieger der Deutschen Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills – wurden in Leverkusen geehrt.
Das Bundesfinanzministerium informiert über neue Vorgaben zur E-Rechnung für Betriebe und Organisationen. (Foto: © vadymvdrobot/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Münster
Oktober 2025
Die Handwerkskammer Münster weist auf eine aktuelle Information des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung hin.
Für Handwerksbetriebe wichtig: Es wird nun klar zwischen Format- und Inhaltsfehlern unterschieden. Bei der Rechnungsprüfung mit geeigneten Tools gilt, dass der Rechnungsprüfer dem Ergebnis der Prüfung vertrauen darf. Die Pflicht zur E-Rechnung umfasst auch Umsätze, die aufgrund einer Option steuerpflichtig sind. Leistungsbeschreibungen gehören zu den Rechnungspflichtangaben und müssen daher im strukturierten Teil stehen, Anhänge sind nur ergänzend zulässig. Rechnungskorrekturen aufgrund von Änderungen in der Leistungsbeschreibung können per elektronischer Gutschrift unter Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung erfolgen.
Hintergrund: E-RechnungWeitere Informationen zu den aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums zu E-Rechnung für Betriebe und Organisationen gibt der ZDH hier.
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