Foto: © mari1408/123RF.com
HWK des Saarlandes | Oktober 2025
Zertifizierung zur CAD-Fachkraft
Praxisnah zum CAD-Profi werden – mit der Weiterbildung der Handwerkskammer des Saarlandes, die ab dem 5. Dezember startet, geht genau das.
Personenkraftwagen- und Motorradführerscheine sollen künftig grundsätzlich 15 Jahre gültig sein. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2025
Wer im Ausland seine Fahrerlaubnis verliert, darf künftig auch zu Hause kein Kfz mehr steuern. Diese und andere Maßnahmen hat das EU-Parlament beschlossen. Lesen Sie hier die Details.
Am 23. Oktober 2025 hat das EU-Parlament eine umfassende Reform des Führerscheinrechts beschlossen. Diese Änderungen gehören zur sogenannten vierten EU-Führerscheinrichtlinie und sollen mehr Verkehrssicherheit, digitale Modernisierung und eine bessere europäische Zusammenarbeit schaffen.
Für Handwerker und alle Berufskraftfahrer sind vor allem die Vereinheitlichung des Fahrsystems, neue Altersgrenzen und einfachere Mobilität über Grenzen hinweg wichtig. Hier die Maßnahmen im Einzelnen:
Bis spätestens 2030 wird in allen EU-Staaten ein digitaler Führerschein eingeführt, abrufbar über das Smartphone. Er wird Teil der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) und somit im gesamten EU-Raum gültig sein. Wer möchte, kann seinen klassischen Kartenführerschein weiterhin behalten – beide Varianten sind gleichwertig. Der digitale Führerschein soll den Verwaltungsaufwand verringern und die Ausstellung bei Verlust oder Umzug in ein anderes EU-Land vereinfachen.
Künftig gilt: Wer in einem EU-Land die Fahrerlaubnis wegen schwerwiegender Verkehrsverstöße verliert, darf in keinem EU-Land mehr fahren. Bislang endet solch eine Sanktion an den Landesgrenzen.
Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf künftig – nach einer speziellen Sicherheitsschulung – Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen steuern. Bisher lag die Grenze bei 3,5 Tonnen. Diese Anpassung trägt dem gestiegenen Gewicht moderner Fahrzeuge mit Batterien oder Aufbauten Rechnung und ist besonders für handwerkliche Betriebe mit Transportfahrzeugen interessant.
Personenkraftwagen- und Motorradführerscheine sollen künftig grundsätzlich 15 Jahre gültig sein. Die EU-Staaten dürfen dies auf zehn Jahre verkürzen, wenn der Führerschein zugleich auch als Ausweisdokument verwendet wird. Für Lkw- und Busführerscheine bleibt es bei fünf Jahren Gültigkeit.
Ab dem 65. Lebensjahr können Mitgliedstaaten kürzere Fristen oder zusätzliche ärztliche Untersuchungen festlegen, um ältere Fahrer zu überprüfen. Allerdings gibt es seitens der EU keine verpflichtenden Gesundheitschecks für Senioren – diese sollen nur auf nationaler Ebene entschieden werden dürfen.
Um dem Fachkräftemangel im Fahrerbereich entgegenzuwirken, sinkt das Mindestalter für Lkw-Fahrer von 21 auf 18 Jahre, sofern sie eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben. Für Busfahrer wird das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre reduziert. Diese Maßnahme soll jungen Menschen den Einstieg in Fahrberufe erleichtern, gleichzeitig aber durch gezielte Schulungen die Sicherheit gewährleisten.
Die Probezeit für alle Neulinge soll künftig mindestens zwei Jahre dauern. In der Fahrausbildung werden neue Schwerpunkte gesetzt – besonders auf Verkehrssicherheitsthemen. Prüflinge müssen künftig beweisen, dass sie die Gefahren des toten Winkels erkennen, Fahrerassistenzsysteme richtig nutzen und die Risiken der Handynutzung während der Fahrt verstehen. Außerdem sollen künftige Fahrerinnen und Fahrer stärker für Fußgänger, Kinder und Radfahrer sensibilisiert werden.
Das Modell des begleiteten Fahrens, bisher vor allem in Deutschland verbreitet, wird künftig EU-weit anerkannt. Jugendliche dürfen nach EU-Standard schon ab 17 Jahren mit erfahrener Begleitung fahren. Diese Regel soll die Fahrpraxis junger Menschen verbessern und die Unfallzahlen senken.
Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Danach gilt eine zusätzliche Übergangsfrist von einem Jahr für die praktische Einführung. Das bedeutet, dass alle neuen Bestimmungen spätestens 2029 rechtlich und technisch umgesetzt sein müssen, bevor 2030 der digitale EU-Führerschein startet.
Gerade für Handwerksbetriebe mit eigenem Fuhrpark oder regionalem Lieferservice sind die neuen EU-Vorgaben relevant. Der einfachere Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten erleichtert den Führerscheinnachweis bei Auslandseinsätzen. Auch die Absenkung der Altersgrenzen kann helfen, Nachwuchs einfacher auszubilden und früher einzusetzen. Der digitale Führerschein spart Verwaltungswege, da er bei Verlust oder Namensänderung elektronisch ersetzt werden kann.
Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben