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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Der ZV will sich jetzt für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie einsetzen. (Foto: © gemenacom/123RF.com)
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Mai 2020
Zwei Wochen nach Wiedereröffnung der Friseursalons in Deutschland veröffentlicht der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ein wirtschafts- und steuerpolitisches Forderungspapier zur Bewältigung der Corona-Krise.
Das Friseurhandwerk ist erleichtert, dass in seinen Salons seit zwei Wochen wieder gearbeitet werden kann. "Wir sind ausgesprochen froh und stolz, dass wir als Zentralverband den frühzeitigen Re-Start des Friseurhandwerks erreicht haben, auch wenn die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie während des Friseurbesuchs zu Einschränkungen führen“, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Grundsätzlich seien die Schutzmaßnahmen gut zu handhaben und gäben den Friseuren die Möglichkeit, wieder Umsätze zu generieren, um damit ihr Überleben zu sichern.
Der ZV will sich jetzt für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie einsetzen. Der ZV-Ausschuss für Wirtschaft und Soziales hat dazu ein wirtschafts- und steuerpolitisches Forderungspapier zur Bewältigung der Corona-Krise erarbeitet. Darin fordert das Friseurhandwerk Hilfe für die Ausbildungsbetriebe. Trotz kurzfristiger Soforthilfen und Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld griffen viele Maßnahmen der Liquiditätssicherung nicht. "Wir wollen mit Nachdruck einen Ausbildungsbonus erwirken, um die wichtige Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks durch die andauernde Situation nicht weiter zu gefährden“, so Esser.
Außerdem fordert der Friseurverband die Reduzierung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent, eine Verbesserung der Kinderbetreuung und Beschulung, die Verkürzung der Wartezeit zwischen Bewilligung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes sowie zur Liquiditätsverbesserung eine Überprüfung der 2006 eingeführten vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich wünscht sich das Friseurhandwerk eine Nachjustierung der öffentlichen Förderung: In der Regel könnten Betriebe mit unter zehn Mitarbeitern keinen KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung bekommen. während Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern mehr, in vielen Länder überhaupt nicht in den Genuss der dringend benötigten Zuschüsse kommen könnten. Die landesunterschiedliche Behandlung in diesem Bereich sei inakzeptabel.
Quelle: ZV
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