Es wird Zeit brauchen, bis das Vorkrisenniveau bei den Steuereinnahmen wieder erreicht wird.

Es wird Zeit brauchen, bis das Vorkrisenniveau bei den Steuereinnahmen wieder erreicht wird. (Foto: © Natalia Merzlyakova/123RF.com)

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Das Handwerk fordert Steuerentlastungen

Handwerkspolitik

Die Steuerschätzung für 2021 hat ergeben, dass voraussichtlich knapp 20 Milliarden Euro weniger in die Staatskasse fließen als bisher angenommen. Das Handwerk fordert dennoch Steuerentlastungen und eine zügige Reform der Unternehmensbesteuerung.

Die Corona-Krise wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein großes Loch in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen reißen. Der Arbeitskreis Steuerschätzung im Bundesfinanzministerium rechnet mit knapp 20 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen als bisher angenommen. Ein Niveau wie vor der Krise soll erst im Jahr 2022 wieder erreicht werden.

Aus Sicht des Handwerks ist das kein Grund, "in der Steuerpolitik weiter untätig zu bleiben". Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), fordert eine zügige grundsätzliche Reform der Unternehmensbesteuerung, um der Wirtschaft nach der Corona-Krise den Neustart zu erleichtern und damit Beschäftigung und Steuereinnahmen für die Zukunft zu sichern.

Hohe Abgabenlast für Unternehmen

Dazu müsse die Bundesregierung neue Reize setzen. Drei wichtige Stichworte für eine Reform seien Infrastrukturinvestitionen, Innovationsstärkung und Entlastung. "Die Steuerbelastung der in Deutschland tätigen Unternehmen und Betriebe muss wieder auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zurückgeführt werden. Zu einer zukunftsorientierten Steuerpolitik gehören daher vor allem auch Steuerentlastungen, da Deutschland mittlerweile unter den Industrieländern den Spitzenplatz bei der Steuer- und Abgabenlast einnimmt", so Schwannecke.

Der ZDH fordert zudem ein "konkretes Ausstiegszenario" aus dem Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen. Außerdem müsse die Besteuerung insgesamt mittelstandsgerechter gestaltet werden. Schwannecke: "Ein wichtiger Schritt wäre etwa, einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften praxisgerecht zu besteuern und die Anrechnung der Gewerbesteuer zu verbessern. Auch die Benachteiligung bei der Besteuerung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften muss beseitigt werden."

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Impulse für Anpassungsstrategien

Die bereits beschlossenen steuerlichen Sofortmaßnahmen müssten bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, "bis die Betriebe ihren wirtschaftlichen Rückschlag im Zuge der Krise nachhaltig überwunden haben". Die Instrumente zur Stabilisierung der Betriebe erhalten laut Schwannecke nur bestehende Strukturen. "Stattdessen sollten sie Impulse für unternehmerische Anpassungsstrategien an das veränderte Marktumfeld setzen, damit die Betriebe auch nachhaltig bestehen können."

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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