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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Grundrente soll etwa 1,3 Millionen Rentnern zu Gute kommen. (Foto: © Ninel Naidiuk/123RF.com)
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März 2020
Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf bei der von der Bundesregierung geplanten Grundrente und schlägt einige Änderungen vor.
Der Bundesrat sieht einen großen Korrekturbedarf an der von der Bundesregierung geplanten Einführung der Grundrente, die die Altersarmut von Rentnern verringern soll.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat vor allem Anpassungen zugunsten der Neurentner. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung führe dazu, dass diese in den ersten Jahren ihres Rentenlebens größtenteils keinen Anspruch auf Grundrente haben werden. Um dies zu verhindern, dürften bei ihnen nicht die Einkommensverhältnisse der vergangenen Jahre maßgeblich sein.
Zudem warnt der Bundesrat davor, dass die Finanzierung der Grundrente niedrigere Rentenanpassungen zur Folge haben könnte. Er bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Einführung eines Erstattungssystems zwischen Bund und Rentenversicherungsträgern zu prüfen.
Der Bundesrat zweifelt, ob die Einführung der Grundrente rechtzeitig zu realisieren ist. Für die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger bedeute das Vorhaben eine enorme Herausforderung, da das Datenaustauschverfahren neu entwickelt werden müsse. Zeitliche Verzögerungen bei der Einführung sollten aber unbedingt vermieden werden, da sie das Vertrauen in die Grundrente und gesetzliche Rentenversicherung insgesamt erschüttern würden, betont der Bundesrat.
Weitere Informationen zur Grundrente- Die Grundrente kommt ab 2021
- Handwerk kritisiert: Die Grundrente ist ungerechtDie Bundesregierung solle deshalb für Bestandsrentner eine gestaffelte Prüfung und Umsetzung der Grundrente umsetzen. Dazu habe auch die Rentenversicherung geraten. Um finanzielle Einbußen für die Versicherten zu vermeiden, müssten die Zuschläge rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt werden. Außerdem schlagen die Länder vor, dass die Regelungen zum automatisierten Datenaustausch unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. So könnten die Rentenversicherungsträger die erforderlichen Verfahren frühzeitig aktivieren.
Weiter macht der Bundesrat deutlich, dass die Kosten für die Implementierung des automatischen Datenaustauschs seiner Ansicht nach vom Bund zu tragen sind. Denn hierbei handele es sich um eine Dienstleistung für die Träger der Rentenversicherung.
Daneben richtet der Bundesrat den Blick auf die Kosten der neuen Freibeträge. Allein beim Wohngeld seien damit für die Länder und Kommunen jährlich rund 30 Millionen Euro Mehrkosten verbunden. Hinzu kämen die zusätzlichen Belastungen, die den Ländern in der näheren Vergangenheit durch andere Gesetzesvorhaben entstanden sind – wie das Angehörigen-Entlastungsgesetz oder das soziale Entschädigungsrecht. Die Bundesregierung solle deshalb sämtliche Kosten, die den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, vollständig kompensieren.
Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Quelle: Bundesrat
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