Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Januar 2025
Noch Standplätze auf der ÖKO 2025 frei
Auf der nächsten Messe ÖKO – Bauen & Sanieren im April 2025 sind noch Standplätze für interessierte Handwerker frei.
Das Handwerk ist enttäuscht vom Entwurf für das Jahressteuergesetz. (Foto: © akkamulator/123RF.com)
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Juni 2024
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes mit Maßnahmen für Bürokratieabbau und Digitalisierung beschlossen. Das Handwerk kritisiert, dass der Entwurf zu wenig Investitionsanreize und Entlastungen vorsehe.
Die Bundesregierung einen Entwurf für das diesjährige Jahressteuergesetz verabschiedet. Es enthält laut Bundesfinanzministerium "wesentliche Maßnahmen" für Bürokratieabbau und Digitalisierung. "Mit dem vorliegenden Gesetz wird der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen", so das Ministerium. Das betreffe Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
Außerdem bestehe die Notwendigkeit zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das vorliegende Gesetz enthalte dazu zahlreiche Einzelmaßnahmen, die in erster Linie technischen Charakter haben.
Außerdem sind folgende Regelungen enthalten:
EntwürfeHier finden Sie den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 und den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024.
"Das vom Kabinett beschlossene Jahressteuergesetz 2024 enthält insgesamt zu wenig Investitionsanreize und Entlastungen, um signifikant dazu beizutragen, Wirtschaftswachstum zu entfachen", so der Kommentar von Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Positiv sei jedoch die vorgesehene Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit, um dem akuten Wohnungsmangel zu begegnen. Es seien aber mehr Maßnahmen nötig, um die Krise am Bau zu bewältigen – besonders die "überfällige" Umsetzung des 14-Punkte-Pakets für den Wohnungsbau.
Die Bundesregierung lasse mit dem Gesetzentwurf zu viele steuerpolitische Spielräume ungenutzt, angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage in Deutschland sei das heikel. Dittrich: "Das vorliegende Gesetz nimmt im Wesentlichen Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung vor, reagiert auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH, aber eigene steuerpolitische Impulse lässt es vermissen. Dabei wären gerade zum jetzigen Zeitpunkt für die Unternehmen neben dem Abbau von Bürokratie weitere Anreize für Investitionen und steuerliche Entlastungen dringend angezeigt."
Der Handwerkspräsident hofft darauf, dass die Regierung die kalte Progression angeht, wie es Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angedeutet hätte. Die geplanten umsatzsteuerlichen Neuregelungen brächten dagegen zusätzliche Belastungen für die Betriebe des Handwerks. "Zum einen führt die abermalige Anhebung der Kleinunternehmergrenze zu einem unfairen Wettbewerb gegenüber niedergelassenen Betrieben und gefährdet so Arbeits- und Ausbildungsplätze. Zum anderen führt die geplante Änderung beim Vorsteuerabzug zu einer massiven Einschränkung der Anwendung der Ist-Versteuerung."
Die Kunden von Ist-versteuernden Unternehmern dürften die Vorsteuer künftig erst bei Zahlung der Rechnung geltend machen. Dies habe einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei Kunden zur Folge, sodass Ist-versteuernde Handwerksunternehmen künftig entweder zur Soll-Versteuerung gedrängt oder von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde. "Die Ist-Versteuerung ist jedoch für die Liquidität der großen Mehrheit der Handwerksbetriebe von großer Bedeutung, die geplante Neuregelung vor diesem Hintergrund für die kleinen und mittelständischen Betriebe äußerst schädlich."
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