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Die neue Abschreibung für E-Autos soll auch für Transporter, LKW oder Busse gelten.

Die neue Abschreibung für E-Autos soll auch für Transporter, LKW oder Busse gelten. (Foto: © Renault)

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Investitionen: Kommt im Juli die neue Super-Abschreibung für Unternehmen?

Schon ab 1. Juli könnte die degressive Abschreibung von 30 Prozent für Unternehmen gelten. Für neue E-Autos soll es eine Abschreibung von 75 Prozent geben. Das Bundeskabinett hat das steuerliche Investitionspaket beschlossen.

Betriebe und Unternehmen in Deutschland investieren seit einigen Jahren sehr zurückhaltend. Die neue Bundesregierung will mit einem Steuer-Investitionspaket Wachstumsimpulse setzen, indem sie bessere Rahmenbedingungen schafft, bessere Abschreibungsmöglichkeiten einführt und Innovationen fördert. Das Bundeskabinett hat heute (4. Juni) einen Gesetzentwurf hierzu verabschiedet. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat.  

"Wir führen Super-Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 ein und senken ab 2028 deutlich die Unternehmenssteuern", sagt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). "Damit geben wir der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize. Den Standort Deutschland machen wir international wettbewerbsfähiger."

Geplant sind:

Steuerliche Erleichterungen bei Investitionen ("Super-Abschreibung")

Bereits ab dem 1. Juli 2025 wird die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - also beispielsweise Maschinen - wieder eingeführt und aufgestockt. Es wird eine degressive Abschreibung von 30 Prozent eingeführt. Das heißt, Unternehmen können ihre Investitionen schneller und einfacher steuerlich geltend machen, was die Investitionsbereitschaft fördern soll. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt vorerst für Investitionen bis Ende 2027. Das soll laut Gesetzentwurf auf die "Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition stärken".

Förderung der E-Mobilität

Für neue und reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, gibt es eine besonders hohe Abschreibung von 75 Prozent. Das soll die Anschaffung von E-Fahrzeugen für Unternehmen attraktiver machen und die Umstellung auf umweltfreundliche Mobilität unterstützen. Im Jahr nach dem Kauf lassen sich noch zehn Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. 

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Zusätzlich soll die Bruttopreisgrenze von E-Fahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 Euro erhöht werden. Bei der Bemessungsgrundlage soll der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.

Forschung und Innovation

Die Forschungszulage wird ausgeweitet, indem die Bemessungsgrundlage erhöht und die förderfähigen Aufwendungen vereinfacht werden. Das soll es mittelständischen Unternehmen erleichtern, in Forschung und Entwicklung zu investieren. 

Maßgebliche Kriterien bei der Forschungszulage sind die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz, so das Bundesfinanzministerium. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 wird bei der steuerlichen Forschungszulage die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von zehn Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Weiter heißt es: "Um bürokratiearm die Anhebung des Fördersatzes zu erreichen, werden die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Dabei werden die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt. Dadurch vereinfacht sich das Verfahren deutlich."

Erleichterung für Personengesellschaften

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Erleichterung für Personengesellschaften vor. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken (Thesaurierungssteuersatz).

Langfristig: Entlastung bei der Körperschaftsteuer

Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 auf zehn Prozent sinken, was die steuerliche Belastung für Unternehmen deutlich reduziert und Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger machen soll. Ab dem Jahr 2032 soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen.  

Erste Reaktionen auf den Kabinettbeschluss sind positiv

Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband deutscher Banken: Die Kreditwirtschaft unterstütze den Gesetzentwurf, sagt Heiner Herkenhof. "Dieses Entlastungspaket zeigt, dass die neue Bundesregierung mit verbesserten Abschreibungsbedingungen wie dem ‚Investitions-Booster‘ und der schrittweisen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 für ein besseres Investitionsklima in Deutschland sorgen will". Der Beschluss sei ein dringend notwendiger Einstieg in eine neue, wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik.

Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Mit dem Investitionspaket setzt die neue Bundesregierung wichtige Entlastungen für Unternehmen zügig in die Tat um. Das ist ein notwendiger Schritt, um den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken." Die BVR-Präsidentin lobt das hohe Tempo und die Entschlossenheit, mit dem die Bundesregierung steuerpolitische Reformen umsetzt. Gleichzeitig mahnt sie weitere Schritte an: "Ein echter 'Investitionsbooster' braucht einen langen Atem. Neben dem steuerlichen Sofortprogramm muss die Bundesregierung nun auch bei anderen wachstumshemmenden Faktoren entschlossen handeln – etwa beim Bürokratieabbau, durch eine langfristige Senkung der Strompreise und mit dem angekündigten Bau-Turbo."

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte gegenüber Rena Lehmann (NOZ): "Die Bundesregierung beweist mit diesem Entwurf genau das richtige Tempo und Gespür für die wirtschaftspolitischen Erfordernisse. Das Investitionssofortprogramm setzt kräftige Wachstumsimpulse und greift zentrale Forderungen des Handwerks auf. Mit dem Entwurf sendet die Regierung ein klares Signal: Wachstum fördern statt Steuern erhöhen. Schnellere Abschreibungen und steuerliche Entlastungen verschaffen Rückenwind, um in neue Technik, Klimaschutz und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren."

Deutscher Steuerberaterverband (DStV): Dass die neue Regierung nun flott ins Machen kommt, ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber: Der erneute "Befristet-Stempel" bei der geplanten Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist dem DStV ein Dorn im Auge, schreibt der Verband.

Bayerischer Handwerkstag (BHT): Das bayerische Handwerk regt an, mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer schon vor 2028 zu beginnen. Die Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen bis Ende 2027 beurteilt der Handwerkstag positiv. Ebenso wichtig sei die Verbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierungsrücklage, so BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Quelle: BMF; BVR, Bundesverband deutscher Banken; DStV; BHT

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Text: / handwerksblatt.de

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