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HWK Münster | Juni 2026
Chancen auf dem britischen Markt ausloten
Am 18. und 19. Juni finden individuelle Beratungstage für Handwerksbetriebe zum Markt in Großbritannien statt.
Eingeschränkte Versorgungsangebote und damit längere Krankenhausaufenthalte, ein steigender Pflegebedarf sowie längere krankheitsbedingte Fehlzeiten würden die Folge der Kürzung sein – mit erheblichen Mehrkosten für die Sozialversicherungen, sagt WvD. (Foto: © waelkhalil/123RF.com)
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Juni 2026
WvD fordert Streichung der geplanten pauschalen Kürzung der Hilfsmittelvergütung. Die Sparmaßnahme drohe, die Ausgaben der Sozialversicherungen langfristig zu erhöhen.
Anlässlich der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag fordert "Wir versorgen Deutschland" (WvD), zu dem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik gehört, die Streichung der pauschalen Kürzung von drei Prozent auf Hilfsmittelleistungen. Die in der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen Kürzung gefährde gefährdet die wohnortnahe Versorgung von Millionen Patienten und drohe auf lange Sicht zu einem Bumerang zu werden.
"Eingeschränkte Versorgungsangebote und damit längere Krankenhausaufenthalte, ein steigender Pflegebedarf sowie längere krankheitsbedingte Fehlzeiten werden die Folge sein – mit erheblichen Mehrkosten für die Sozialversicherungen", so WvD. Besonders problematisch sei die genaue Ausgestaltung. Der Abschlag von drei Prozent soll von den Krankenkassen auf die gesamte Rechnungssumme angewendet werden. Diese umfasse jedoch nicht nur die eigentliche Versorgungsleistung, sondern auch von Betrieb eingekaufte Materialien, vorgefertigte Bauteile sowie Leistungen Dritter.
Bei technisch anspruchsvollen Versorgungen könnten die Materialkosten einen großen Teil der Rechnung mit bis zu sechsstelligen Beträgen ausmachen. "Die geplante Kürzung führt hier dann unmittelbar zu hohen Verlusten in der Gesamtrechnung, die von den Betrieben nicht anderweitig ausgeglichen werden können." Viele Leistungserbringer arbeiteten schon heute mit kleinen Margen zwischen drei und sieben Prozent. "Ein pauschaler Abschlag von drei Prozent kann daher einen erheblichen Teil des Betriebsergebnisses aufzehren und damit den wirtschaftlichen Kern der Versorgung unmittelbar treffen."
Bei Betrieben mit besonders kleiner Marge könne aus einem knappen Plus schnell ein Minus werden. Die Folge: geplante Investitionen in die Versorgungsangebote, die Fachkräftegewinnung und Digitalisierung würden erschwert oder ganz verhindert. Teilweise löse das existenzielle Probleme aus. Diese negative Entwicklung für die Betriebe träfe in erster Linie die Patienten – besonders Menschen mit hohem Versorgungsbedarf. Verzögerungen bei der Versorgung, längere Krankenhausaufenthalte, höherer Pflegebedarf und eine schlechtere Rehabilitation würden die Folge sein.
"Damit drohen durch diese kurzfristigen Einsparungen langfristig zu hohen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung zu führen. "Wer Versorgungssicherheit gewährleisten will, darf die Betriebe nicht schwächen, die diese Versorgung täglich sicherstellen", erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. "Die geplante Kürzung gefährdet insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen sowie von Menschen mit Behinderungen, Kindern, Pflegebedürftigen und chronisch Erkrankten." WvD appelliert deshalb an die Abgeordneten des Bundestags, die Kürzung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Quelle: WvD
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