Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg schlägt 20 Maßnahmen vor, um Bäckereibetriebe von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg schlägt 20 Maßnahmen vor, um Bäckereibetriebe von unnötiger Bürokratie zu befreien. (Foto: © Tyler Olsen/123RF.com)

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Normenkontrollrat empfiehlt Entlastung für das Bäckerhandwerk

Handwerkspolitik

Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg hat einen Empfehlungsbericht zur Entlastung des Bäckerhandwerks erarbeitet und ihn an Ministerpräsident Winfried Kretschmann übergeben.

Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg hat in einer repräsentativen Studie zum Bäckerhandwerk ermittelt, dass die Bürokratiebelastung eines Betriebs wöchentlich durchschnittlich bei 12,5 Stunden liegt. Er schlägt 20 konkrete Maßnahmen vor – zum Beispiel zur Entlastung von Dokumentationspflichten beim Lebensmittelrecht und Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Mittelstandsförderung und zur besseren Verständlichkeit behördlicher Informationen.

Kleine Betriebe besonders betroffen

Besonders kleine Betriebe litten unter unnötiger Bürokratie. Etwa bei der Pflicht, täglich die Kühltemperatur schriftlich dokumentieren zu müssen. Darauf könne verzichtet werden, wenn der Bäckereibetrieb über automatische Kontrollmechanismen verfügt und nachweist, welche Maßnahmen er trifft, um eine dauerhafte Einhaltung der Mindestkühltemperatur sicherzustellen.

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Kostenloses Konjunkturprogramm

Der Kontrollrat schlägt vor, Bundesratsinitiativen anzustoßen, um Bürokratiebelastungen im Arbeitsschutz, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und bei Statistiken abzubauen. "Wir halten es gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise für notwendig, insbesondere kleine Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Bürokratieabbau ist ein kostenloses Konjunkturprogramm", so die Vorsitzende des Normenkontrollrats Gisela Meister-Scheufelen.

Die wichtigsten Entlastungsvorschläge sind:

  • Bäckereibetriebe werden mit Dokumentationspflichten überfrachtet, die zum Teil formalistisch und überzogen sind. Dies gilt vor allem für die Lebensmittelkontrolle und den Arbeitsschutz. Eine tägliche schriftliche Dokumentation der Kühltemperatur ist unnötig, wenn auch digitale Anzeigen die Einhaltung der Mindesttemperatur sicherstellen. Wenn der Bäckermeister nur eine Betriebsstätte hat und darin arbeitet, ist nicht nachvollziehbar, warum er schriftlich dokumentieren muss, dass regelmäßig gereinigt wird. Auch die schriftliche Dokumentation der Wareneingangskontrolle wird zu Recht kritisiert, da der Bäckereibetrieb ja ohnehin den Lieferschein unterschreibt und bestätigt, dass die Ware einwandfrei angeliefert wurde. Bei der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz sollte wie bis 2013 eine Kleinbetriebsklausel eingeführt werden.
  • Die Zahl und Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften ist zu hoch und kann von kleinen und mittleren Betrieben nicht mehr bewältigt werden. Hinzukommt, dass die behördlichen Hinweise schwer verständlich sind. Der Normenkontrollrat schlägt deshalb eine OnlineInformationsplattform für das Handwerk mit gut verständlichen und übersichtlichen Informationen über einzuhaltenden Vorschriften vor. Außerdem sollten Verwaltungsbeschäftigte in einer verständlichen Behördensprache qualifiziert werden.
  • Der Normenkontrollrat schlägt vor, in Bundesratsinitiativen überprüfen zu lassen, ob die französischen Erfahrungen mit der Bagatellgrenze bei der Bonpflicht übernommen werden sollten. Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sollte wieder auf den Folgemonat verlegt und bei statistischen Meldepflichten geprüft werden, ob kleine Betriebe ausgenommen werden können, ohne die Aussagekraft der amtlichen Statistik zu beeinflussen.

DownloadHier finden Sie die ausführliche Studie zum Bäckerhandwerk.Quelle: Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Text: / handwerksblatt.de

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