Das Verkehrsministerium will das Planen und Bauen in Deutschland weiter beschleunigen.

Das Verkehrsministerium will das Planen und Bauen in Deutschland weiter beschleunigen. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Planen und Bauen soll schneller gehen

Handwerkspolitik

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Planen und Bauen soll damit beschleunigt werden.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Vorgelegt wurde er von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Das Verkehrsministerium will damit das Planen und Bauen in Deutschland weiter beschleunigen.

Schneller bauen für eine starke Wirtschaft

"Wir wollen schneller bauen – für eine starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität", erklärt Scheuer. "An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten. Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren."

Das ist geplant:

Schneller Bauen an der Schiene

  • Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.
  • Umweltprüfungen in diesen Fällen sollen erleichtert werden, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

  • In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, etwa für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder.
  • Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.
  • Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen, sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

  • Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.
  • Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

  • Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
    1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
    2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.
  • Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Außerdem wird das Verfahren stärker digitalisiert.

Das Handwerk begrüßt den Beschluss der Bundesregierung: "Es ist wichtig und richtig, dass mit dem vorliegenden Entwurf die Ansätze der bisherigen Beschleunigungsgesetze weitergeführt und auf zusätzliche Bereiche ausdehnt werden. Insbesondere die Straffung von gerichtlichen Verfahren ist zu unterstützen", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

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Effizienz steigern mit Digitalisierung

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchueringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuering

Er schlägt vor, zu prüfen, ob das Gesetz auch noch auf weitere wichtige Infrastrukturvorhaben ausgedehnt werden kann, um möglichst schnell Rechtssicherheit zu schaffen. "Auch die verstärkte Abwicklung der Planungs- und Beteiligungsverfahren über digitale Wege ist ein wichtiger Schritt, um die Effizienz zu steigern und um die Abwicklung von Verfahren zu beschleunigen."

Stabiler Baubereich ist wichtig

Es sei wichtig, besonders mit Blick auf die Corona-Pandemie und ihre Folgen, einen stabilen Baubereich zu haben. Schwannecke: "Jeder zeitnah investierte Euro im Infrastrukturbereich hilft uns mehrfach: als Stabilisator in dieser schwierigen Zeit und als Investition in die Zukunft. Gesetzliche Planungsbeschleunigungsmaßnahmen können aber immer nur ein Baustein sein. Mindestens genauso wichtig ist es, die Planungs- und Umsetzungskompetenz in den zuständigen Ämtern zu stärken.“

Quellen: BMVI / ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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