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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
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Durch das Verkaufsverbot lagert bei den Autohändlern eine große Menge an Fahrzeugen. (Foto: © welcomia/123RF.com)
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April 2020
Die automobilen Spitzenverbände fordern, dass der stationäre Autoverkauf schnellstmöglich wieder erlaubt werden soll. Der Handel sei mit einer kaum noch zu verkraftenden Menge vorfinanzierter Lagerfahrzeuge konfrontiert.
Die Situation im Automobilhandel sieht derzeit schlecht aus und werde immer bedrohlicher. Grund: Der stationäre Autoverkauf ist wegen der grassierenden Corona-Pandemie verboten. Nun fordern die die automobilen Spitzenverbände, darunter der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, in einem gemeinsamen Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Verkauf an Endkunden schnellstmöglich wieder zu erlauben. Die wirtschaftlichen Aktivitäten sollten schnell – sobald es gesundheitlich verantwortbar ist – wieder hochgefahren werden.
Die Spitzenverbände schildern in dem Brief die derzeit existenzgefährdende Situation bei Herstellern, Zulieferern und im Handel. Die Arbeitsplätze der insgesamt 1,3 Millionen Beschäftigten seien bedroht. "Bänder stehen still, Verkaufsräume müssen geschlossen bleiben, der Fahrzeugabsatz ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen“, so die Verbände. Das Verkaufsverbot führe zu einer Menge vorfinanzierter Lagerfahrzeuge, die für den Handel kaum noch verkraftbar seien.
Aktuelle InformationenIn unserem Themen-Special zur Corona-Krise finden Sie laufend aktualisierte Informationen für Ihren Betrieb."Noch mehr Fahrzeuge können die Betriebe nicht aufnehmen. Damit kommen auch Zulieferung und Produktion zum Stillstand beziehungsweise können nicht wieder angefahren werden. Unsere Bitte lautet daher, schnellstmöglich und in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und den Bundesländern den stationären Verkauf von Kraftfahrzeugen an Endkunden nach dem nächsten Treffen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder wieder zu erlauben“, heißt es in dem Schreiben.
Das Risiko von vielen Insolvenzen mit einhergehenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen könne so minimiert werden. Gerade im Automobilhandel könne der Infektionsschutz von Kunden und Mitarbeitern in besonderem Maße gewährleistet werden. Die Verhältnisse seien geprägt von vergleichsweise großen Flächen und einer geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden. Die Mindestabstände zwischen einzelnen Personen von 1,5 bis zwei Metern könnten mühelos gewahrt werden – anders als etwa in Lebensmittelgeschäften, Baumärkten, Tierbedarfsgeschäften und Blumenläden.
Warteschlangen an der Kasse, Gedränge an Regalen, das Wechseln von Einkaufswagen von Kunde zu Kunde sowie der ständige Austausch von Ware gegen Bargeld im persönlichen Kontakt kämen im Automobilhandel nicht vor. Gerade in Krisenzeiten sei der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne der Beschäftigten und Verbraucher ein unverzichtbares Gut. Zu den Unterzeichnern des Schreibens gehören neben dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe der Verband der Automobilindustrie, der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller und die IG Metall.
Quelle: IG Metall
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